Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2563 erfordert chirurgische Präzision und fundiertes Abrechnungswissen. Erfahren Sie alles zu Kombinationen und Fallstricken.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2563
GOÄ-Ziffer 2563: Durchschneidung und/oder Zerstörung eines Nerven an der Schädelbasis – 2310 Punkte
Die GOÄ-Ziffer 2563 beschreibt eine hochspezialisierte neurochirurgische Leistung im Bereich der Schädelbasis. Diese Ziffer umfasst die operative Freilegung, Identifikation sowie die anschließende Durchschneidung oder Zerstörung eines betroffenen Nerven. Ziel des Eingriffs ist in der Regel die dauerhafte Unterbrechung der Schmerzleitung bei schwersten, anderweitig nicht therapierbaren Schmerzzuständen.
Die Leistung ist explizit auf einen einzelnen Nerven bezogen. Da die anatomischen Zugangswege an der Schädelbasis hochkomplex und spezifisch sind, ist die gleichzeitige Versorgung mehrerer Nerven über denselben Zugang in der Regel ausgeschlossen. Die Ziffer bildet somit die Präzisionsarbeit am Zielnerven ab, während vorbereitende knöcherne Eröffnungen separat bewertet werden.
GOÄ 2563 in der Praxis: Indikationen und klinische Anwendung
In der klinischen Praxis findet die GOÄ-Ziffer 2563 vor allem bei der chirurgischen Behandlung der schweren Trigeminusneuralgie Anwendung. Wenn konservative medikamentöse Therapien versagen, stellt die operative Durchtrennung von Nervenfasern (z. B. die Exhairese) eine effektive Option dar. Ein klassisches Beispiel hierfür ist die Sektion nach Frazier, bei der die sensible Wurzel des Nervus trigeminus retroganglionär durchtrennt wird.
Die Indikationsstellung erfordert eine lückenlose Dokumentation der therapierefraktären Symptomatik des Patienten. Neben dem Nervus trigeminus kann die Ziffer auch bei Eingriffen an anderen Hirnnerven an der Schädelbasis herangezogen werden, sofern die Kriterien der neurochirurgischen Zerstörung erfüllt sind. Wichtig ist hierbei die klare Abgrenzung zu peripheren Nerveneingriffen, die in anderen Abschnitten der GOÄ geregelt sind.
Tipp: Da es sich um einen hochkomplexen Eingriff an der Schädelbasis handelt, sollte die Indikation stets durch neurologische Vorbefunde und bildgebende Diagnostik untermauert sein, um Erstattungsfragen im Vorfeld zu klären.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2563
Fallbeispiel 1: Operative Neurotomie bei Trigeminusneuralgie
Ein Patient leidet unter einer therapierefraktären Trigeminusneuralgie des zweiten Astes. Nach erfolgloser medikamentöser Therapie erfolgt die offene Durchschneidung des Nerven an der Schädelbasis über einen temporobasalen Zugang. Neben der osteoplastischen Trepanation wird die Zerstörung des Nerven durchgeführt. Abrechnung: GOÄ-Ziffer 2563 für die Nervendurchschneidung, zusätzlich GOÄ-Ziffer 2516 für die Trepanation.
Fallbeispiel 2: Exhairese des Nervus trigeminus (Operation nach Frazier)
Bei einer Patientin wird eine klassische Operation nach Frazier durchgeführt. Hierbei erfolgt die selektive retroganglionäre Durchtrennung der Trigeminuswurzel. Der Eingriff erfordert höchste Präzision unter dem Operationsmikroskop. Neben der GOÄ-Ziffer 2563 wird die Eröffnung der Schädelgrube gesondert in Rechnung gestellt. Die mikroskopische Durchführung rechtfertigt zudem eine Steigerung des Gebührensatzes.
Fallbeispiel 3: Palliative Nervenzerstörung bei Schädelbasistumor
Ein Patient mit einem fortgeschrittenen Tumor im Bereich der Schädelbasis leidet unter unerträglichen, lokalisierten Schmerzen durch Nervenkompression. Zur Schmerzlinderung erfolgt die gezielte chirurgische Zerstörung des betroffenen Hirnnerven an der Schädelbasis. Die aufwendige Präparation im Tumorgewebe wird über die GOÄ-Ziffer 2563 abgerechnet und aufgrund der schwierigen anatomischen Verhältnisse mit einem erhöhten Faktor versehen.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2563: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2563 ist die fehlerhafte Kombination mit anderen neurochirurgischen Eingriffen am Ganglion Gasseri. Spezifische Verfahren wie die stereotaktische Thermokoagulation (GOÄ 2598) oder die Verödung des Ganglion Gasseri (GOÄ 2597) schließen die Ziffer 2563 aus. Prüfstellen der privaten Krankenversicherungen achten streng auf diese Abgrenzung.
Zudem wird oft übersehen, dass die reine Nervenblockade an der Schädelbasis nicht unter die Ziffer 2563 fällt. Hierfür ist die deutlich niedriger bewertete GOÄ-Ziffer 2599 anzusetzen. Die Ziffer 2563 setzt zwingend eine irreversible Durchschneidung oder Zerstörung des Nervengewebes voraus, eine temporäre Ausschaltung reicht für die Berechnung nicht aus.
Achtung: Die Nebeneinanderberechnung der GOÄ 2563 mit Ziffern für rein periphere Nervenoperationen am selben Nervenast ist unzulässig. Der Fokus der Leistung liegt explizit auf der Schädelbasis als anatomischer Lokalisation.
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Dokumentation der GOÄ 2563: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und detaillierte intraoperative Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss den exakten Zugangsweg zur Schädelbasis beschreiben. Zudem muss die eindeutige Identifikation des Zielnerven sowie die angewandte Methode der Durchtrennung oder Zerstörung präzise dargestellt werden.
Auch die Darstellung der anatomischen Landmarken und die Verwendung von Spezialinstrumenten (z. B. Operationsmikroskop) gehören in den Bericht. Für die Abrechnung ist es essenziell, dass die Irreversibilität des Eingriffs (z. B. durch Resektion eines Nerventeilstücks) klar aus der Dokumentation hervorgeht.
Dokumentationsbeispiel:
"...Nach osteoplastischer Trepanation (analog GOÄ 2516) Darstellung der mittleren Schädelgrube. Präparation des Nervus trigeminus an der Schädelbasis unter mikroskopischer Sicht. Eindeutige Identifikation der sensiblen Portion. Durchführung der selektiven retroganglionären Neurotomie (Operation nach Frazier) mittels Mikro-Schere. Vollständige Durchtrennung der Fasern zur dauerhaften Schmerzausschaltung..."
GOÄ 2563: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Aufgrund der hochkomplexen Anatomie an der Schädelbasis kann die Durchführung der Leistung nach GOÄ 2563 den normalen Zeitaufwand erheblich überschreiten. Ein erhöhter Steigerungssatz (bis zum 3,5-fachen Satz) ist insbesondere dann gerechtfertigt, wenn ausgeprägte Vernarbungen durch Voroperationen vorliegen. Auch eine schwierige Blutstillung im Bereich der venösen Sinus oder eine extreme Nähe zu vulnerablen Gefäßstrukturen begründen den Mehraufwand.
Die Begründung auf der Liquidation muss patientenindividuell und konkret formuliert sein. Allgemeine Floskeln wie "erhöhter Zeitaufwand" reichen nicht aus. Besser sind Formulierungen wie "Erhöhter Zeitaufwand durch mikrochirurgische Präparation bei ausgeprägten anatomischen Varianten der Schädelbasisgefäße".
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ-Ziffer 2563 wird selten als Solitärleistung erbracht. Typischerweise ist die osteoplastische Trepanation (GOÄ-Ziffer 2516) erforderlich und darf eigenständig daneben berechnet werden. Bei Eröffnung der hinteren Schädelgrube kann zusätzlich die GOÄ-Ziffer 2518 herangezogen werden.
Ebenfalls kombinierbar sind Leistungen zur mikrochirurgischen Technik (z. B. Zuschlag 440), sofern die entsprechenden Voraussetzungen der GOÄ erfüllt sind. Nicht zulässig ist hingegen die gleichzeitige Abrechnung von Ziffern für die Exstirpation eines Ganglions im Bereich der Schädelbasis (GOÄ 2600), es sei denn, es handelt sich um anatomisch völlig getrennte Eingriffe.
Ziffer 2563 in der neuen GOÄ
Die Durchschneidung und/oder Zerstörung eines Nervens an der Schädelbasis (alte Nr. 2563, 2,3-facher Satz: 309,67 €) wird in der neuen GOÄ je nach betroffener Struktur aufgeteilt:
- Nummer 8323 „Destruktive Maßnahmen am Ganglion Gasseri, auch stereotaktisch, ggf. einschließlich Neurolysen, Stimulationen und Exzisionen von Geweben" (483,22 €) — wenn die Zerstörung das Ganglion Gasseri betraf. Hinweis: Verödungen und Thermokoagulationen des Ganglion Gasseri wurden in der alten GOÄ typischerweise über Nr. 2597 oder 2598 abgerechnet; Abrechnungen über 2563 betreffen eher offene Eingriffe an diesem Ganglion.
- Nummer 8324 „Selektive Ausschaltung eines Nervens und/oder Ganglions an der Schädelbasis, auch mit perkutanem, minimalinvasivem Zugang" (483,22 €) — für die selektive Ausschaltung anderer Nerven oder Ganglien an der Schädelbasis.
Beide neuen Ziffern kosten identisch 483,22 €; die Dokumentation des Ziels entscheidet, welche einschlägig ist.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2563
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