Die Abrechnung der Blutaustauschtransfusion nach GOÄ-Ziffer 287 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Indikationen, Ausschlüssen und Steigerungen.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 287
Blutaustauschtransfusion (z. B. bei schwerster Intoxikation) - 800 Punkte
Die GOÄ-Ziffer 287 beschreibt eine hochkomplexe, potenziell lebensrettende Maßnahme, bei der das zirkulierende Patientenblut systematisch entzogen und zeitgleich durch Spenderblut oder geeignete Substitutionslösungen ersetzt wird. Diese Leistung ist im Abschnitt C II der Gebührenordnung für Ärzte verortet und deckt den gesamten personellen und zeitlichen Aufwand des ärztlichen Eingriffs ab.
Der Leistungsinhalt setzt voraus, dass ein tatsächlicher Austausch stattfindet, was diese Ziffer fundamental von einfachen Transfusionen oder Infusionen unterscheidet. Die Ziffer ist mit 800 Punkten bewertet, was die hohe Verantwortung und den immensen Überwachungsaufwand während des gesamten Prozesses widerspiegelt.
GOÄ 287 in der Praxis: Indikationen und klinischer Ablauf
Die Durchführung einer Blutaustauschtransfusion stellt in der modernen Medizin ein Ultima-Ratio-Verfahren dar. Typische klinische Szenarien umfassen die schwerste Neugeborenengelbsucht (Icterus gravis bei Rhesus-Inkompatibilität), bei der toxisches Bilirubin rasch entfernt werden muss, um bleibende Hirnschäden zu verhindern.
Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet sind lebensbedrohliche Intoxikationen mit proteingebundenen oder zellgängigen Giften, die sich nicht durch eine Standard-Hämodialyse eliminieren lassen. Auch schwerste Verläufe einer Malaria tropica mit extrem hoher Parasitämie oder katastrophale Transfusionszwischenfälle rechtfertigen den Einsatz der GOÄ 287.
Tipp: Da es sich um eine hochgradig invasive Maßnahme handelt, sollte die medizinische Notwendigkeit der Blutaustauschtransfusion stets detailliert und nachvollziehbar aus der Patientendokumentation hervorgehen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 287
Fallbeispiel 1: Schwere Rhesus-Inkompatibilität beim Neugeborenen
Ein Neugeborenes zeigt unmittelbar nach der Geburt einen rasanten Anstieg des Serumbilirubins bei bekannter Rhesus-Inkompatibilität. Zur Vermeidung eines Kernikterus wird eine dringliche Blutaustauschtransfusion über den Nabelvenenkatheter durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 287 zum 2,3-fachen Satz, da der Eingriff komplikationslos verläuft.
Fallbeispiel 2: Akute, lebensbedrohliche Intoxikation
Ein erwachsener Patient wird mit einer schwersten, potenziell tödlichen Vergiftung durch ein nicht dialysierbares Toxin eingeliefert. Nach Ausschöpfung primärer Entgiftungsmaßnahmen erfolgt die Blutaustauschtransfusion zur raschen Senkung der Toxin-Konzentration. Aufgrund der extremen Kreislaufinstabilität des Patienten wird die GOÄ 287 mit dem 3,5-fachen Steigerungsfaktor abgerechnet.
Fallbeispiel 3: Schwerer Transfusionszwischenfall
Nach einer fehlerhaften Blutgruppenbestimmung kommt es bei einem Patienten zu einer akuten, massiven intravasalen Hämolyse. Zur Rettung des Patienten wird ein sofortiger Blutaustausch eingeleitet. Neben der GOÄ-Ziffer 287 werden die intensivmedizinische Überwachung und die Anlage der zentralen Zugänge gesondert liquidiert.
Häufige Fehler bei der GOÄ 287: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die fehlerhafte Kombination mit anderen Transfusionsleistungen. Die GOÄ-Ziffer 287 schließt die gleichzeitige Berechnung von einfachen Transfusionen nach den Ziffern 280 bis 284 im zeitlichen Zusammenhang komplett aus.
Zudem existieren strikte Ausschlussregelungen für die Ziffern 200 (Blutentnahme), 250 (Blutentnahme mittels Spritze), 251 (Blutentnahme aus der Vene) sowie die Ziffern 285 und 286. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Ausschlüsse sehr genau und kürzen Rechnungen konsequent, wenn diese Ziffern am selben Kalendertag nebeneinander auftauchen.
Achtung: Die GOÄ 287 darf nur einmal am Behandlungstag berechnet werden, auch wenn der Austauschprozess in mehreren Etappen oder über viele Stunden hinweg erfolgt.
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Dokumentation der GOÄ 287: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die genauen Ein- und Auslaufmengen, die Vitalparameter sowie die exakten Uhrzeiten des Beginns und des Endes der Maßnahme festgehalten werden.
Besonders wichtig ist die Dokumentation der Indikationsstellung, beispielsweise durch Laborparameter wie Bilirubinwerte, Toxinspiegel oder den Nachweis einer massiven Hämolyse. Auch die Chargennummern der verwendeten Blutprodukte müssen zwingend dokumentiert werden.
Dokumentation: Blutaustauschtransfusion bei schwerer Intoxikation. Indikation: Lebensbedrohlicher Toxinspiegel. Durchführung von 14:00 bis 17:30 Uhr über ZVK. Gesamtaustauschvolumen: 3500 ml Spenderblut. Kontinuierliches Monitoring der Vitalparameter ohne schwere Zwischenfälle.
GOÄ 287: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Gebührensatzes über den 2,3-fachen Regelsatz hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz erfordert eine patientenbezogene, medizinische Begründung. Typische Gründe für eine Steigerung sind eine ausgeprägte Kreislaufinstabilität des Patienten, schwierige anatomische Verhältnisse bei der Anlage der Gefäßzugänge oder ein extrem verzögerter Austauschprozess aufgrund von Gerinnungsstörungen.
Typische Ziffernkombinationen
Obwohl viele direkte Transfusionsleistungen ausgeschlossen sind, lassen sich andere notwendige Begleitmaßnahmen hervorragend kombinieren. Die Anlage eines Zentralen Venenkatheters (ZVK) nach GOÄ-Ziffer 2030 oder die arterielle Kanülierung zur Blutdruckmessung nach GOÄ-Ziffer 2032 sind neben der GOÄ 287 voll berechnungsfähig.
Auch intensivmedizinische Überwachungsleistungen wie die kontinuierliche EKG-Überwachung oder die Pulsoxymetrie können, sofern die Voraussetzungen der jeweiligen Ziffern erfüllt sind, zusätzlich in Ansatz gebracht werden.
Ziffer 287 in der neuen GOÄ
Die Leistung „Blutaustauschtransfusion (z. B. bei schwerster Intoxikation)“ erhält in der neuen GOÄ die Nummer 781 „Blutaustauschtransfusion mit Entnahme von mindestens 40 ml Eigenblut pro Kilogramm Körpergewicht, ggf. einschließlich -Gefäßpunktion -Legen sowie Entfernen des Zuganges - (Kompressions-)Verband -Lokalanästhesie“ mit einem festen Satz von 108,15 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 107,25 €) (Berechnungseinheit: 1).
die neue GOÄ 781 entspricht der Blutaustauschtransfusion.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 287
Was hat nicht gestimmt?