Die Reinfusion von Eigenblut nach GOÄ-Ziffer 286 bietet Patienten hohe Sicherheit. Erfahren Sie, wie Sie die Leistung fehlerfrei und lukrativ abrechnen.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 286
Reinfusion der ersten Einheit (mindestens 200 Milliliter) Eigenblut oder Eigenplasma – einschließlich Identitätssicherung im AB0-System (Bedside-Test) –
Die GOÄ-Ziffer 286 beschreibt die medizinische Maßnahme der Eigenblutreinfusion. Diese Leistung umfasst die kontrollierte Rückgabe einer zuvor gewonnenen und konservierten Einheit von mindestens 200 Millilitern Eigenblut oder Eigenplasma an den Patienten. Ein wesentlicher, bereits in der Leistungsbeschreibung verankerter Bestandteil ist die Identitätssicherung im AB0-System, der sogenannte Bedside-Test.
Die Ziffer ist im Abschnitt C II der Gebührenordnung für Ärzte verortet und deckt alle vorbereitenden, durchführenden und nachbereitenden Schritte der Reinfusion ab. Da es sich um eine nichtgebietsbezogene Sonderleistung handelt, kann sie von Ärzten verschiedener Fachrichtungen abgerechnet werden, sofern die personellen und apparativen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Bewertung liegt mit 220 Punkten bewusst unter der von Fremdbluttransfusionen, da der Überwachungsaufwand bei autologem Blut geringer ausfällt.
GOÄ 286 in der Praxis: Indikation und klinischer Ablauf der Eigenblutreinfusion
Die Gewinnung und spätere Reinfusion von Eigenblut hat in der modernen Medizin einen festen Stellenwert, um das Risiko von transfusionsassoziierten Infektionen wie Hepatitis oder HIV zu minimieren. Typischerweise wird das Blut etwa drei Wochen vor einem geplanten, größeren operativen Eingriff entnommen und fachgerecht gekühlt gelagert. In dieser Phase regeneriert sich die Hämoglobin-Konzentration des Patienten auf natürlichem Weg.
Am Tag des Eingriffs oder postoperativ erfolgt dann die Reinfusion nach GOÄ 286. Der behandelnde Arzt muss vor der Verabreichung zwingend die Identität des Patienten und der Konserve mittels Bedside-Test abgleichen. Dieser Schritt ist juristisch und medizinisch obligat, um Verwechslungen auszuschließen, selbst wenn es sich um Eigenblut handelt. Die Abrechnung der Ziffer 286 setzt voraus, dass die Mindestmenge von 200 Millilitern pro Einheit tatsächlich appliziert wurde.
Tipp: Sollten während einer Sitzung mehrere Einheiten Eigenblut reinfundiert werden, ist für die erste Einheit die GOÄ 286 anzusetzen. Jede weitere Einheit wird über die Ziffer 286a abgerechnet, die mit 100 Punkten bewertet ist.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 286
Fallbeispiel 1: Geplante Hüft-Totalendoprothese (TEP)
Ein Patient stellt sich zur geplanten Implantation einer Hüft-TEP vor. Drei Wochen vor dem Eingriff wurden zwei Einheiten Eigenblut gewonnen. Am Operationstag erfolgt die Reinfusion der ersten Einheit (250 ml) nach erfolgreichem Bedside-Test. Da alle Voraussetzungen erfüllt sind, rechnet der Arzt die GOÄ-Ziffer 286 zum Regelsatz ab. Die Identitätsprüfung ist mit dieser Ziffer abgegolten.
Fallbeispiel 2: Postoperative Anämie nach Wirbelsäulen-OP
Nach einer komplexen Wirbelsäulenoperation zeigt der Patient einen therapiebedürftigen Abfall des Hämoglobinwertes. Es wird eine präoperativ gewonnene Eigenblutkonserve (300 ml) reinfundiert. Der Arzt führt den Bedside-Test durch und überwacht den Patienten während der Transfusion. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 286, wobei die Überwachung und der Test vollumfänglich inkludiert sind.
Fallbeispiel 3: Reinfusion von zwei Einheiten Eigenblut
Während eines größeren urologischen Eingriffs verliert der Patient signifikant Blut, weshalb die Reinfusion von zwei vorab gespendeten Eigenblutkonserven (je 250 ml) notwendig wird. Der Arzt führt für beide Konserven die Identitätsprüfung durch und reinfundiert diese nacheinander. Abgerechnet wird die erste Einheit mit der GOÄ-Ziffer 286 und die zweite Einheit mit der GOÄ-Ziffer 286a.
Häufige Fehler bei der GOÄ 286: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die Nebeneinanderberechnung von Leistungen, die durch die Ausschlussregelungen der GOÄ blockiert sind. So darf die GOÄ 286 keinesfalls am selben Tag neben einer Fremdbluttransfusion nach GOÄ 280 oder einer einfachen Infusion nach den Ziffern 271 bis 273 abgerechnet werden. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Kombinationen sehr genau und streichen unzulässige Dopplungen konsequent.
Ein weiterer Streitpunkt ist die separate Berechnung des Bedside-Tests. Da die Identitätssicherung im AB0-System expliziter Bestandteil des Leistungstextes der Ziffer 286 ist, darf hierfür keine zusätzliche Gebühr (wie etwa für Laborleistungen) geltend gemacht werden. Auch die Unterschreitung der Mindestmenge von 200 Millilitern führt bei einer Überprüfung zum Ausschluss der Abrechnungsfähigkeit dieser Ziffer.
Achtung: Die Ziffern 200 (Anlegen eines Verbandes) und 204 (Zirkulärer Gipsverband) sind ebenfalls am selben Tag neben der GOÄ 286 ausgeschlossen. Es empfiehlt sich, diese Leistungen gegebenenfalls an unterschiedlichen Tagen oder durch unterschiedliche Behandler liquidieren zu lassen, sofern medizinisch vertretbar.
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Dokumentation der GOÄ 286: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen der exakte Start- und Endzeitpunkt der Reinfusion sowie die Chargennummer der verwendeten Eigenblutkonserve dokumentiert werden. Auch das Ergebnis des durchgeführten Bedside-Tests muss zweifelsfrei schriftlich oder elektronisch festgehalten werden.
Zusätzlich sollten die Vitalparameter des Patienten vor, während und nach der Reinfusion erfasst werden. Dies dient nicht nur der medizinischen Sicherheit, sondern belegt auch den erbrachten Überwachungsaufwand im Falle einer Wirtschaftlichkeitsprüfung. Eventuelle Besonderheiten wie Venenstatus oder Unverträglichkeitsreaktionen gehören ebenfalls zwingend in den Bericht.
Dokumentation: Reinfusion der 1. Einheit Eigenblut (Konserve-Nr. EBS-98765, 250 ml) von 10:15 bis 11:00 Uhr. Bedside-Test vorab durchgeführt: Empfänger und Konserve identisch (Blutgruppe A pos.). Vitalwerte stabil (RR 120/80, Puls 72/min). Keine Komplikationen.
GOÄ 286: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz erfordert eine einzelfallbezogene, medizinische Begründung. Typische Gründe für eine Steigerung bei der GOÄ 286 sind extrem schwierige Venenverhältnisse, die eine mehrfache Punktion erforderlich machen, oder eine ausgeprägte Kreislaufinstabilität des Patienten während der Reinfusion, die eine kontinuierliche ärztliche Präsenz und engmaschige Interventionen notwendig macht. Die Begründung muss auf der Rechnung für den Patienten verständlich und nachvollziehbar formuliert sein.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird die GOÄ 286 im Rahmen eines operativen Gesamteingriffs erbracht. Erlaubt ist die Kombination mit den entsprechenden Operationsziffern aus den jeweiligen Fachkapiteln der GOÄ. Auch die präoperative Blutentnahme zur Gewinnung des Eigenbluts an einem früheren Termin (Ziffern 288 oder 289) steht in direktem sachlichen Zusammenhang, wird jedoch am Tag der Entnahme liquidiert. Nicht zulässig ist hingegen die gleichzeitige Abrechnung von Anästhesieleistungen, sofern diese die Überwachung der Transfusion bereits implizieren.
Ziffer 286 in der neuen GOÄ
Die Leistung „Reinfusion der ersten Einheit (mindestens 200 Milliliter) Eigenblut oder Eigenplasma – einschließlich Identitätssicherung im AB0-System (Bedside-Test) –“ erhält in der neuen GOÄ die Nummer 779 „Reinfusion der ersten Einheit (mindestens 200 ml) Eigenblut oder Eigenplasma, einschließlich Identitätssicherung im AB0-System, ggf. einschließlich -Gefäßpunktion -Legen sowie Entfernen des Zuganges - (Kompressions-)Verband“ mit einem festen Satz von 51,83 € — ein Plus von rund 76 % (heute beim 2,3-fachen Satz: 29,49 €) (Berechnungseinheit: 1 je erste Einheit).
die neue GOÄ 779 ist inhaltlich nahezu identisch zu die alte GOÄ 286.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 286
Was hat nicht gestimmt?