Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 1598 (Radikaloperation des Warzenfortsatzes). Erfahren Sie alles zu Ausschlüssen, Steigerungen und Dokumentation.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1598
Aufmeißelung des Warzenfortsatzes mit Freilegung sämtlicher Mittelohrräume (Radikaloperation)
Die GOÄ-Ziffer 1598 beschreibt eine operative Sanierung des Schläfenbeins. Im Gegensatz zur einfachen Mastoidektomie erfordert diese Leistung die vollständige Freilegung sämtlicher Mittelohrräume.
Der Begriff „Aufmeißelung“ ist historisch gewachsen. In der modernen HNO-Chirurgie erfolgt der Eingriff standardmäßig durch das Ausfräsen oder Aufbohren der knöchernen Strukturen. Diese modernen OP-Verfahren sind vollumfänglich unter dieser Ziffer berechnungsfähig.
GOÄ 1598 in der Praxis: Indikationen und Abgrenzung
Die Abrechnung der GOÄ 1598 ist bei schweren, chronisch-destruktiven Prozessen des Mittelohrs angezeigt. Typische Indikationen sind die chronische Knocheneiterung oder eine ausgedehnte, therapieresistente Mastoiditis. Ziel des Eingriffs ist die Schaffung einer breiten, gut einsehbaren Radikalhöhle.
Eine wichtige Abgrenzung betrifft das Cholesteatom. Liegt ein Cholesteatom vor und wird dieses saniert, ist stattdessen die GOÄ-Ziffer 1601 anzusetzen. Die GOÄ 1601 beinhaltet die Leistungen der GOÄ 1598 bereits vollständig und schließt deren Nebeneinanderberechnung aus.
Achtung: Die GOÄ 1598 darf nicht berechnet werden, wenn im selben Eingriff eine Cholesteatomoperation nach GOÄ 1601 durchgeführt wird. Dies führt bei Prüfungen regelmäßig zu Honorarkürzungen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1598
Fallbeispiel 1: Sanierung einer chronischen Knocheneiterung
Ein Patient stellt sich mit einer chronischen, eitrigen Mittelohrentzündung und knöcherner Destruktion vor. Es erfolgt die operative Sanierung mittels Fräse und die vollständige Eröffnung des Antrums sowie der Paukenhöhle. Da alle Mittelohrräume freigelegt wurden, ist die Abrechnung der GOÄ 1598 vollumfänglich gerechtfertigt.
Fallbeispiel 2: Revision einer bestehenden Radikalhöhle
Bei einer Patientin zeigt sich eine infizierte, unvollständig angelegte Radikalhöhle aus einer Voroperation. Der Operateur führt eine Nachresektion der Warzenfortsatzzellen durch und legt verbliebene Mittelohrräume frei. Diese aufwendige Re-Operation erfüllt die Kriterien der vollständigen Freilegung nach GOÄ 1598.
Fallbeispiel 3: Radikaloperation mit mikroskopischer Unterstützung
Zur Schonung des Gesichtsnervs (Nervus facialis) führt der Operateur die Radikaloperation unter dem Operationsmikroskop durch. Neben der Hauptleistung GOÄ 1598 wird der Zuschlag GOÄ 440 für die Anwendung des Mikroskops angesetzt. Dies sichert eine adäquate Vergütung des technischen Mehraufwands.
Häufige Fehler bei der GOÄ 1598: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler ist die unzulässige Kombination mit der GOÄ-Ziffer 1597. Die GOÄ 1597 beschreibt lediglich die einfache Eröffnung des Warzenfortsatzes. Da die GOÄ 1598 eine Erweiterung dieses Eingriffs darstellt, ist die GOÄ 1597 als Zielleistung ausgeschlossen.
Ebenfalls häufig beanstandet wird die Nebeneinanderberechnung mit Rekonstruktionsleistungen wie der Tympanoplastik nach GOÄ 1588. Besteht die Notwendigkeit einer gleichzeitigen Tympanoplastik mit Interposition, ist die Spezialziffer GOÄ 1610 zu prüfen. Private Krankenversicherungen achten sehr genau auf diese Ausschlusskriterien.
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Dokumentation der GOÄ 1598: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im OP-Bericht muss zweifelsfrei dargestellt werden, dass nicht nur eine Eröffnung, sondern die vollständige Freilegung aller Räume stattfand. Die Erwähnung der einzelnen anatomischen Strukturen wie Antrum und Epitympanon ist hierbei essenziell.
Tipp: Beschreiben Sie im Operationsbericht detailliert den Übergang von der Mastoidektomie zur Freilegung der Paukenhöhle, um den Unterschied zur einfacheren GOÄ 1597 plastisch zu belegen.
Ein kurzes, prägnantes Dokumentationsbeispiel hilft, die Anforderungen im klinischen Alltag schnell umzusetzen.
Dokumentation: Retroaurikulärer Zugang. Vollständige Mastoidektomie mittels Diamant- und Rosenbohrer. Abtragen der Gehörgangshinterwand. Vollständige Freilegung und Inspektion sämtlicher Mittelohrräume inklusive Antrum, Epitympanon und Paukenhöhle. Vollständige Sanierung unter mikroskopischer Sicht (Zuschlag 440).
GOÄ 1598: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen kann der Schwellenwert von 2,3 auf bis zu 3,5 gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Faktorerhöhung sind starke Blutungen, ausgeprägte Vernarbungen bei Re-Operationen oder eine extreme Nähe zum Nervus facialis, die ein besonders vorsichtiges Vorgehen erfordert.
Typische Ziffernkombinationen
Erlaubt und medizinisch häufig sinnvoll ist die Kombination mit Zuschlägen für operative Primärleistungen. Hierzu zählen der Zuschlag GOÄ 440 für das Operationsmikroskop oder der Zuschlag GOÄ 445 für den Lasereinsatz. Beachten Sie, dass diese Zuschläge nicht nebeneinander berechnet werden dürfen.
Ziffer 1598 in der neuen GOÄ
Die bisherige Aufmeißelung des Warzenfortsatzes mit Freilegung sämtlicher Mittelohrräume (Radikaloperation) (2,3-facher Satz: 222,55 €) wird in der neuen GOÄ nach der konkreten klinischen Situation aufgeteilt (Festsätze zwischen 389,01 € und 929,16 €). Die Dokumentation entscheidet über die zutreffende Ziffer:
- 9023 „Tympanoplastik Typ II bis IV mit Trommelfell- und/oder Gehörknöchelchenketten-Rekonstruktion" — bei Tympanoplastik Typ II bis IV mit Anlage einer Ohrradikalhöhle (929,16 €); zzgl. 9026 „Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 9023 für Anlage einer Ohrradikalhöhle" (244,47 €)
- 9031 „Partielle Petrosektomie" — bei Partielle Petrosektomie (557,00 €)
- 9041 „Mastoidektomie, als selbständige Leistung" (389,01 €)
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1598
Was hat nicht gestimmt?