Der operative Einbau eines künstlichen Schultergelenks nach GOÄ-Ziffer 2146 erfordert präzise Dokumentation. Erfahren Sie alles zu Abrechnung und Fallstricken.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2146
GOÄ-Ziffer 2146: Operativer Einbau eines künstlichen Schultergelenks – 1800 Punkte
Die GOÄ-Ziffer 2146 beschreibt die vollständige operative Implantation einer Schultergelenksendoprothese. Diese Leistung umfasst den operativen Zugang, die Resektion der geschädigten Gelenkanteile, die Vorbereitung des Knochenlagers an Humerus und gegebenenfalls der Glenoidkomponente sowie das Einsetzen und Verankern der Prothesenkomponenten. Auch die abschließende Funktionsprüfung und der Wundverschluss sind mit dieser Ziffer abgegolten.
In der medizinischen Praxis wird unter dieser Ziffer sowohl der Einbau einer Totalendoprothese (TEP) als auch einer Hemiprothese abgebildet. Die Ziffer ist im Abschnitt L unter der Gelenkchirurgie angesiedelt und stellt eine hochkomplexe orthopädisch-unfallchirurgische Leistung dar.
GOÄ 2146 in der Praxis: Indikationen und operative Herausforderungen
Der operative Ersatz des Schultergelenks kommt primär bei fortgeschrittener Omarthrose (Schultergelenksverschleiß) zum Einsatz, wenn konservative Therapieverfahren ausgeschöpft sind. Weitere typische Indikationen sind komplexe, nicht rekonstruierbare Humeruskopffrakturen sowie die ischämische Humeruskopfnekrose. Auch die Defektarthropathie bei chronischen Rotatorenmanschettenrupturen stellt ein häufiges Einsatzgebiet dar.
Bei der Wahl des Prothesenmodells wird zwischen anatomischen Prothesen und inversen Schulterprothesen unterschieden. Unabhängig vom gewählten Prothesentyp erfolgt die Abrechnung stets über die GOÄ-Ziffer 2146. Da inverse Prothesen anatomisch bedingt oft einen höheren operativen Aufwand erfordern, sollte dieser Mehraufwand über den Steigerungsfaktor abgebildet werden.
Tipp: Bei der Implantation einer inversen Schulterprothese liegt aufgrund der veränderten Biomechanik und des anspruchsvolleren Weichteilbalancings häufig ein erhöhter Schwierigkeitsgrad vor, der eine Steigerung des Geböhrensatzes rechtfertigt.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2146
Fallbeispiel 1: Primäre Omarthrose
Ein Patient stellt sich mit einer fortgeschrittenen, schmerzhaften primären Omarthrose vor. Es erfolgt der geplante, elektive Einbau einer anatomischen Schulter-Totalendoprothese.
Die Operation verläuft ohne Komplikationen und im üblichen Zeitrahmen. Die Abrechnung erfolgt mit dem Regelhöchstsatz (2,3-fach) der GOÄ-Ziffer 2146, da keine außergewöhnlichen Erschwernisse vorlagen.
Abrechnung: GOÄ 2146 (2,3x) = 241,32 €.
Fallbeispiel 2: Komplexe Humeruskopffraktur
Eine ältere Patientin erleidet eine dislozierte Vierfragment-Humeruskopffraktur. Aufgrund der schlechten Knochenqualität ist eine Osteosynthese nicht erfolgversprechend, weshalb eine inverse Schulterprothese implantiert wird.
Die Rekonstruktion der Tuberkula und die Verankerung der Prothese im osteoporotischen Knochen gestalten sich als äußerst schwierig und zeitaufwendig. Der Operateur steigert die GOÄ-Ziffer 2146 auf den Schwellenwert von 3,5.
Abrechnung: GOÄ 2146 (3,5x) = 367,22 € mit der Begründung: „erhöhter Zeitaufwand und extreme Schwierigkeit bei der Tuberkularekonstruktion und Prothesenverankerung bei schwerer Osteoporose“.
Fallbeispiel 3: Prothesenwechsel bei aseptischer Lockerung
Bei einem Patienten liegt eine aseptische Lockerung der Humeruskomponente einer vor Jahren implantierten Schulterprothese vor. Es erfolgt die Explantation der gelockerten Prothese und der Einbau einer Revisionsprothese.
Die Entfernung des alten Zementmantels und die Darstellung des Knochenlagers erfordern erhebliche chirurgische Anstrengungen. Neben der Ziffer für die Entfernung des alten Gelenks wird der Einbau der neuen Prothese über die GOÄ-Ziffer 2146 abgerechnet, ebenfalls mit erhöhtem Steigerungsfaktor.
Abrechnung: GOÄ 2146 (3,5x) = 367,22 € (Begründung: „erhöhter Aufwand durch anspruchsvolle Präparation des Knochenlagers nach Zemententfernung“).
Häufige Fehler bei der GOÄ 2146: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Ausschlussziffern. Die GOÄ-Ziffer 2146 schließt die Ziffern 2072 und 2073 (Arthrotomie des Schulter- bzw. Ellenbogengelenks) explizit aus. Der operative Zugang zum Gelenk ist integraler Bestandteil der Endoprothesenimplantation und darf nicht separat liquidiert werden.
Ebenfalls ausgeschlossen sind die Ziffern 2102 (Resektion des Akromioklavikulargelenks), 2112 (Kapselplastik), 2124 (Exstirpation von Knochengewebe) und 2137 (Gelenkmobilisation). Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Kombinationen sehr genau und kürzen Rechnungen konsequent, wenn diese Ziffern am selben Gelenk nebeneinander auftauchen.
Achtung: Die Abrechnung einer Kapselplastik nach GOÄ 2112 neben der GOÄ 2146 ist unzulässig, da die Weichteilbalancierung und Kapseladaptation als immanente Teilschritte des Gelenkersatzes gewertet werden.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Abrechnung von Knochentransplantaten (z. B. GOÄ 2254) zur Unterfütterung des Glenoids. Hier muss im Operationsbericht exakt dokumentiert sein, dass es sich um eine eigenständige, über das normale Maß hinausgehende Leistung handelt, die nicht bereits durch die Vorbereitung des Prothesenlagers abgegolten ist.
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Dokumentation der GOÄ 2146: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und detaillierte Operationsdokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss den gesamten Verlauf des Eingriffs präzise beschreiben. Insbesondere die Darstellung des Gelenks, die Art der Prothesenkomponenten und die Methode der Verankerung müssen klar hervorgehen.
Falls ein erhöhter Steigerungssatz angewendet wird, müssen die dafür ausschlaggebenden Faktoren bereits im Operationsbericht detailliert beschrieben sein. Allgemeine Floskeln wie „schwierige Präparation“ reichen oft nicht aus. Stattdessen sollten konkrete anatomische Hindernisse wie ausgeprägte Osteophyten, erhebliche Knochendefekte oder massive Weichteilungerüstungen dokumentiert werden.
Dokumentationsbeispiel:
Darstellung des stark deformierten Humeruskopfes bei hochgradiger Omarthrose. Abmeißeln zirkulärer Osteophyten. Aufgrund massiver intraartikulärer Verwachsungen und einer ausgeprägten Kapselkontraktur gestaltete sich die Luxation des Humeruskopfes extrem schwierig und zeitaufwendig (Dauer der Luxation und Mobilisation: 35 Minuten). Präparation des Glenoids unter erschwerten Sichtverhältnissen bei retrovertierter Pfannenkonfiguration.
GOÄ 2146: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Steigerung der GOÄ-Ziffer 2146 über den Regelsatz von 2,3 hinaus ist bei Schultergelenksprothesen keine Seltenheit. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung bis zum 3,5-fachen Satz sind komplexe anatomische Verhältnisse oder Voroperationen.
Auch eine extreme Osteoporose, die eine besonders vorsichtige Verankerung erfordert, oder ausgeprägte knöcherne Defekte am Glenoid rechtfertigen eine Erhöhung. Die Begründung muss stets patientenindividuell und nachvollziehbar auf der Rechnung formuliert sein.
Typische Ziffernkombinationen
Obwohl viele Ziffern ausgeschlossen sind, gibt es zulässige und sinnvolle Kombinationen, die den Gesamtaufwand des Eingriffs abbilden. Hierzu gehören beispielsweise die Anästhesieleistungen sowie postoperative Überwachungsleistungen. Auch die Ziffer 2009 (Entfernung von Osteosynthesematerial) kann berechnet werden, wenn vor dem Einbau der Prothesenkomponenten alte Schrauben oder Platten entfernt werden müssen.
Zudem können selbstverständlich die Materialkosten für die Prothese selbst sowie verwendeter Knochenzement oder spezielle Einmalinstrumente als Auslagen gemäß Paragraph 10 GOÄ geltend gemacht werden. Eine sorgfältige Auflistung dieser Sachkosten sichert die vollständige Erstattung des operativen Eingriffs.
Ziffer 2146 in der neuen GOÄ
Die neue GOÄ löst die bisherige Ziffer 2146 in mehrere spezifische Leistungen auf — welche zutrifft, hängt von der Art des Eingriffs ab:
- 8061 „Endoprothetischer Teilersatz des Schultergelenks“ – bei: Endoprothetischer Teilersatz des Schultergelenks (Standardprothese) (855,00 €)
- 8064 „Endoprothetischer Teilersatz des Schultergelenks bei Verwendung einer Tumor- oder …“ – bei: Endoprothetischer Teilersatz des Schultergelenks (1.328,34 €)
- 8062 „Endoprothetischer Totalersatz des Schultergelenks durch eine anatomische Prothese“ – bei: Endoprothetischer Totalersatz des Schultergelenks durch eine anatomische Prothese (1.146,66 €)
- 8063 „Endoprothetischer Totalersatz des Schultergelenks durch eine inverse Prothese“ – bei: Endoprothetischer Totalersatz des Schultergelenks durch eine inverse Prothese (1.259,81 €)
- 8065 „Endoprothetischer Totalersatz des Schultergelenks bei Verwendung einer Tumor- oder …“ – bei: Endoprothetischer Totalersatz des Schultergelenks (1.451,71 €)
Heute bringt die 2146 beim 2,3-fachen Satz 241,32 €. Die Spanne reicht von 855,00 € bis 1.451,71 € — die Dokumentation entscheidet, welche Ziffer ansetzbar ist.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2146
Was hat nicht gestimmt?