GOÄ 2165: Beckenosteotomie rechtssicher abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 2165
Beckenosteotomie einschließlich Osteosynthese und/oder Spanverpflanzung einschließlich Entnahme des Spanmaterials – gegebenenfalls auch mit Reposition einer Hüftluxation –
Punktzahl 6000  
Einfachsatz 349,72 € 1,0x
Regelhöchstsatz 804,36 € 2,3x
Höchstsatz 1224,02 € 3,5x

Die Abrechnung der Beckenosteotomie nach GOÄ 2165 wirft oft Fragen auf. Unser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie die Ziffer rechtssicher und fehlerfrei anwenden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2165

Beckenosteotomie einschließlich Osteosynthese und/oder Spanverpflanzung einschließlich Entnahme des Spanmaterials – gegebenenfalls auch mit Reposition einer Hüftluxation –

Die Ziffer 2165 beschreibt eine hochkomplexe chirurgische Leistung aus dem Bereich der Gelenkchirurgie. Sie umfasst die operative Durchtrennung des Beckenknochens zur Korrektur von Fehlstellungen. In der Leistungslegende sind die Osteosynthese sowie eine eventuelle Spanverpflanzung inklusive der Entnahme des Knochenspans bereits enthalten. Auch das Einrenken einer ausgekugelten Hüfte ist mit dieser Ziffer 2165 abgegolten.

GOÄ 2165 in der Praxis: Indikation und klinische Relevanz

Die Hauptindikation für die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2165 ist die operative Korrektur einer angeborenen oder erworbenen Hüftdysplasie. Ein klassisches Anwendungsgebiet stellt die dreifache Beckenosteotomie nach Tönnis dar. Bei diesem aufwendigen Verfahren wird die Hüftpfanne durch Osteotomien am Darmbein, Sitzbein und Schambein mobilisiert und anatomisch korrekt geschwenkt.

In der Praxis kommt es häufig zu Abgrenzungsfragen gegenüber den Ziffern 2148 oder 2241. Aufgrund des enormen zeitlichen Aufwands und der Komplexität einer echten Beckenumstellung ist die Zuordnung zur Ziffer 2165 medizinisch und wirtschaftlich geboten. Weniger ausgedehnte Eingriffe am Pfannendach sollten hingegen mit den niedriger bewerteten Ziffern abgerechnet werden.

Tipp: Bei der Durchführung einer Triple-Osteotomie nach Tönnis ist die GOÄ 2165 die sachgerechteste Ziffer, da der enorme zeitliche und operative Aufwand durch die niedriger bewerteten Ziffern wie 2148 oder 2240 nicht adäquat abgebildet wird.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2165

Fallbeispiel 1: Triple-Osteotomie nach Tönnis bei Hüftdysplasie

Eine 24-jährige Patientin stellt sich mit zunehmenden Schmerzen bei bekannter Hüftdysplasie vor. Radiologisch zeigt sich eine steile Pfanne mit unzureichender Überdachung des Femurkopfes. Es erfolgt eine dreifache Beckenosteotomie mit Schwenkung der Pfanne und Fixierung mittels Schrauben. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 2165 zum Regelhöchstsatz.

Fallbeispiel 2: Beckenosteotomie mit autologer Spanplastik

Ein 18-jähriger Patient benötigt eine Pfannendachkorrektur bei dysplastischer Hüfte. Zur mechanischen Stabilisierung ist ein Knochenspan erforderlich. Es erfolgt die Durchführung der Beckenosteotomie unter Entnahme eines Spans aus dem Beckenkamm und anschließender Einbringung. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 2165, da die Spanentnahme bereits abgegolten ist.

Fallbeispiel 3: Komplexe Beckenosteotomie bei Hüftluxation

Ein Patient mit einer angeborenen, luxierten Hüfte stellt sich zur operativen Rekonstruktion vor. Neben der Beckenosteotomie erfolgt die offene Reposition des Hüftgelenks in derselben Sitzung. Da die Reposition der Hüftluxation explizit in der Legende der GOÄ-Ziffer 2165 genannt ist, wird dieser komplexe Eingriff über diese Ziffer abgerechnet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2165: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Einzelleistungen, die bereits durch die Komplexleistung abgegolten sind. Die Entnahme des Knochenmaterials sowie die Osteosynthese dürfen nicht separat über andere Ziffern liquidiert werden. Private Krankenversicherungen prüfen diese Rechnungen sehr genau und kürzen unzulässige Kombinationen konsequent.

Zudem existieren strikte Abrechnungsausschlüsse, die unbedingt beachtet werden müssen. Die GOÄ-Ziffer 2165 darf nicht neben den Ziffern 2148 bis 2153 sowie 2158 berechnet werden. Werden diese Ziffern dennoch aufgeführt, führt dies unweigerlich zur Beanstandung der Liquidation.

Achtung: Die separate Abrechnung einer Osteosynthese neben der GOÄ 2165 ist absolut unzulässig, da diese Leistung explizit in der Leistungsbeschreibung enthalten ist.

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Dokumentation der GOÄ 2165: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und detaillierte Dokumentation des Operationsverlaufs ist essenziell, um Honorarkürzungen abzuwehren. Der Operationsbericht muss die einzelnen Schritte der Osteotomie, die Art der Fixierung und gegebenenfalls die Details der Spanentnahme präzise beschreiben. Auch die Schnitt-Naht-Zeit und eventuelle Besonderheiten wie eine Umlagerung des Patienten sollten dokumentiert werden.

Besonders bei der Anwendung eines erhöhten Steigerungssatzes ist eine fundierte Begründung im OP-Bericht unerlässlich. Schwierigkeiten beim Zugang, anatomische Besonderheiten oder ein erhöhter Blutverlust müssen nachvollziehbar dargelegt werden. Dies erleichtert die Argumentation gegenüber den privaten Krankenversicherungen erheblich.

Dokumentation: Durchführung einer dreifachen Beckenosteotomie nach Tönnis. Getrennte Zugänge dorsal in Bauchlage und ventral in Rückenlage nach Umlagerung. Mobilisation und Schwenkung des Pfannenfragments. Fixierung mittels zwei Spongiosaschrauben. Schnitt-Naht-Zeit: 230 Minuten.

GOÄ 2165: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Aufgrund der extremen Komplexität und der langen Operationsdauer ist eine Überschreitung des Regelsatzes bei der GOÄ 2165 häufig gerechtfertigt. Ein Schwellenwertübergang bis zum Höchstsatz (3,5-fach) kann mit patientenindividuellen Besonderheiten begründet werden. Typische Begründungen sind eine extreme Adipositas, ausgeprägte Vernarbungen nach Voroperationen oder eine stark veränderte Anatomie bei schwerer Dysplasie.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 2165 können selbstverständlich die Anästhesieleistungen sowie postoperative Überwachungsleistungen berechnet werden. Auch radiologische Kontrollen sind separat ansetzbar. Nicht berechnet werden dürfen hingegen operative Einzelschritte, die bereits Teil der Komplexleistung sind, wie die Knochenspanentnahme oder die Osteosynthesen im Operationsgebiet.

Ziffer 2165 in der neuen GOÄ

Die bisherige Leistung erhält die neue Nummer 7576 — „Dreidimensionale Beckenosteotomie (z.B. Berner Periacetabuläre Osteotomie bzw. nach …“. Der Festpreis liegt bei 1.612,28 €. Zum Vergleich: der heutige 2,3-fache Satz beträgt 804,36 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2165

Die GOÄ-Ziffer 2165 umfasst als Komplexleistung neben der eigentlichen Beckenosteotomie auch die Osteosynthese, eine eventuelle Spanverpflanzung inklusive Spanentnahme sowie die Reposition einer Hüftluxation. Diese Einzelschritte dürfen daher nicht separat berechnet werden.
Die GOÄ 2165 wird für umfangreiche, komplexe Beckenosteotomien wie die Triple-Osteotomie nach Tönnis herangezogen. Die GOÄ 2148 ist hingegen für weniger ausgedehnte Eingriffe wie eine isolierte Pfannendachplastik vorgesehen.
Die GOÄ 2165 darf nicht neben den Ziffern 2148 bis 2153 sowie der Ziffer 2158 berechnet werden. Ein Verstoß gegen diese Ausschlussvorgaben führt in der Regel zur Beanstandung durch die Kostenträger.
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz ist bei besonders hohem operativem Aufwand oder extrem langer OP-Dauer möglich. Typische Begründungen sind anatomische Besonderheiten, ausgeprägte Vernarbungen oder eine schwere Adipositas des Patienten.
Nein, die Entnahme des Spanmaterials ist explizit in der Leistungsbeschreibung der GOÄ 2165 enthalten. Eine zusätzliche Abrechnung von Ziffern zur Knochenspanentnahme ist daher nicht zulässig.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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