GOÄ 275: Zytostatika-Infusion rechtssicher abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 275
Dauertropfinfusion von Zytostatika, von mehr als 90 Minuten Dauer
Punktzahl 360  
Einfachsatz 20,98 € 1,0x
Regelhöchstsatz 48,25 € 2,3x
Höchstsatz 73,43 € 3,5x

Die Abrechnung von Zytostatika-Infusionen nach GOÄ 275 erfordert Präzision. Erfahren Sie alles über Ausschlüsse, Kombinationen und Dokumentationspflichten.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 275

Dauertropfinfusion von Zytostatika, von mehr als 90 Minuten Dauer

Die Ziffer 275 ist im Abschnitt C II der Gebührenordnung für Ärzte verortet. Sie bewertet die Dauertropfinfusion von Zytostatika mit einer Punktzahl von 360 Punkten. Diese Leistung deckt den signifikant erhöhten Betreuungsaufwand ab, der durch die potenzielle Unverträglichkeit von hochwirksamen Zellgiften entsteht.

Der Verordnungsgeber hat hierbei bewusst eine Mindestdauer von mehr als 90 Minuten festgeschrieben. Kürzere Infusionszeiten erfüllen nicht die Kriterien dieser spezifischen Tarifstelle. Die engmaschige Überwachung des Patienten während des gesamten Prozesses ist integraler Bestandteil der Leistung.

GOÄ 275 in der Praxis: Indikation und medizinischer Mehraufwand

Die Anwendung der GOÄ 275 ist streng an die parenterale Chemotherapie einer bösartigen Erkrankung gekoppelt. Eine Anwendung bei gutartigen Erkrankungen oder chronisch-entzündlichen Prozessen ist ausgeschlossen. Der behandelnde Arzt muss während der gesamten Dauer für Notfälle und Nebenwirkungen unmittelbar bereitstehen.

Es ist für die Abrechnung unschädlich, wenn neben dem eigentlichen Zytostatikum weitere Substanzen in derselben Infusion verabreicht werden. Häufig betrifft dies Trägerlösungen oder supportive Medikamente. Der Fokus liegt stets auf der sicheren Verabreichung der onkologischen Therapeutika.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 275

Fallbeispiel 1: Ambulante Chemotherapie bei Mammakarzinom

Eine Patientin erhält im Rahmen einer adjuvanten Therapie eine Paclitaxel-Infusion über einen Zeitraum von 120 Minuten. Aufgrund der onkologischen Indikation und der Überschreitung der 90-Minuten-Grenze ist die Abrechnung der GOÄ 275 vollumfänglich gerechtfertigt. Die Überwachung verläuft ohne Komplikationen.

Abrechnung: GOÄ 275 (Regelhöchstsatz 2,3x).

Fallbeispiel 2: Kombination mit supportiver Medikation

Bei einem Patienten mit einem Bronchialkarzinom wird eine 100-minütige Carboplatin-Infusion durchgeführt. Während dieser Infusion erfolgt die intravenöse Gabe eines Antiemetikums zur Vermeidung von Übelkeit. Diese zusätzliche Substanz wird separat erfasst.

Abrechnung: GOÄ 275 für die Zytostatika-Infusion und zusätzlich GOÄ 261 für die Applikation des Antiemetikums.

Fallbeispiel 3: Zweite Infusion am selben Behandlungstag

Ein Patient erhält am Vormittag eine Zytostatika-Infusion von 100 Minuten Dauer. Am Nachmittag desselben Tages wird aus medizinischen Gründen eine weitere, zeitlich getrennte Infusion von 120 Minuten notwendig. Da die GOÄ 275 nur einmal täglich berechnet werden darf, muss für die zweite Infusion eine Ausweichziffer gewählt werden.

Abrechnung: Erste Infusion mit GOÄ 275, zweite Infusion mit GOÄ 272 unter Anwendung eines erhöhten Steigerungsfaktors wegen des besonderen Aufwands.

Häufige Fehler bei der GOÄ 275: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die fehlerhafte Nebeneinanderberechnung von Ausschussziffern. Die GOÄ 275 ist am selben Kalendertag nicht neben den Ziffern 200, 204, 253, 271 bis 274, 276, 435 und 2029 berechnungsfähig. Solche Dopplungen führen regelmäßig zu Kürzungen durch private Krankenversicherungen.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Verweilgebühr nach GOÄ 56. Diese darf nicht für die Zeit berechnet werden, in der die Infusion läuft, da die ärztliche Präsenz bereits in der GOÄ 275 einkalkuliert ist. Nur ein nachgelagertes, medizinisch begründetes Verweilen nach Ende der Infusion erlaubt den Ansatz der GOÄ 56.

Achtung: Die Abrechnung der GOÄ 275 bei nicht-onkologischen Indikationen, wie etwa der Low-Dose-Methotrexat-Therapie bei rheumatoider Arthritis, ist unzulässig und wird von Prüfstellen konsequent gestrichen.

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Dokumentation der GOÄ 275: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die exakten Uhrzeiten für Beginn und Ende der Infusion festgehalten werden. Nur so lässt sich die geforderte Mindestdauer von mehr als 90 Minuten zweifelsfrei nachweisen.

Zudem sollten alle verabreichten Substanzen, die Überwachungsparameter sowie eventuelle Patientenreaktionen detailliert notiert werden. Dies sichert die Abrechnung auch bei nachträglichen Prüfungen durch die Beihilfe oder private Kassen ab.

Dokumentation: 10:15 Uhr bis 12:05 Uhr: Dauertropfinfusion von Paclitaxel (Zytostatikum) bei gesichertem Mammakarzinom. Kontinuierliche Überwachung von Blutdruck und Puls, keine Unverträglichkeitsreaktionen.

Tipp: Nutzen Sie in Ihrer Praxissoftware standardisierte Vorlagen für die Onkologie, um die Zeiterfassung und die Dokumentation der Vitalparameter automatisiert zu verknüpfen.

GOÄ 275: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Schwellenwert von 2,3 kann bei Vorliegen besonderer Umstände bis zum Höchstsatz von 3,5 gesteigert werden. Typische Begründungen sind eine extreme Kreislaufinstabilität des Patienten oder schwierige Venenverhältnisse, die eine permanente manuelle Überwachung erfordern. Auch unerwartete Überempfindlichkeitsreaktionen rechtfertigen einen höheren Faktor.

Typische Ziffernkombinationen

Sehr häufig lässt sich die GOÄ 275 mit der GOÄ 78 für die Erstellung eines Chemotherapie-Behandlungsplans kombinieren. Zudem ist die zusätzliche Berechnung von verabreichten Begleitmedikamenten über die GOÄ 261 zulässig. Werden nach Abschluss der Infusion weitere ärztliche Leistungen oder Überwachungen notwendig, können diese entsprechend separat liquidiert werden.

Ziffer 275 in der neuen GOÄ

Die Ziffer 275 (Dauertropfinfusion von Zytostatika, von mehr als 90 Minuten Dauer, heute 48,25 € beim 2,3-fachen Satz) wird in der neuen GOÄ je nach klinischer Konstellation unterschiedlich abgebildet:

  • 754 „Infusion, intravenös, einschließlich -Gefäßpunktion -Legen sowie ggf. Entfernen des Zuganges - (Kompressions-)Verband, ggf. einschließlich -Lokalanästhesie -Erstellung eines Infusionsplans, Dauer 120 Minuten“ (30,98 €) + Zuschlag 749 (4,63 €) + Zuschlag 748 (1,70 €) + Zuschlag 752 (60,61 €)
  • 754 „Infusion, intravenös, einschließlich -Gefäßpunktion -Legen sowie ggf. Entfernen des Zuganges - (Kompressions-)Verband, ggf. einschließlich -Lokalanästhesie -Erstellung eines Infusionsplans, Dauer 120 Minuten“ (30,98 €) + Zuschlag 749 (4,63 €) + Zuschlag 748 (1,70 €) + Zuschlag 753 (70,91 €)
  • 747 „Infusion, intravenös, einschließlich -Gefäßpunktion -Legen sowie ggf. Entfernen des Zuganges - (Kompressions-)Verband, ggf. einschließlich -Lokalanästhesie -Erstellung eines Infusionsplans, Dauer 30 Minuten“ (17,17 €) + Zuschlag 756 (8,80 €) + Zuschlag 755 (3,24 €) + Zuschlag 761 (69,99 €)
  • 747 „Infusion, intravenös, einschließlich -Gefäßpunktion -Legen sowie ggf. Entfernen des Zuganges - (Kompressions-)Verband, ggf. einschließlich -Lokalanästhesie -Erstellung eines Infusionsplans, Dauer 30 Minuten“ (17,17 €) + Zuschlag 756 (8,80 €) + Zuschlag 755 (3,24 €) + Zuschlag 762 (81,89 €)
  • 10814 „Zuschlag für die Durchführung einer hyperthermen intraperitonealen Chemotherapie im Rahmen einer anderen operativen Leistung, ggf. einschließlich -Temperaturmonitoring -Gewebeentnahme durch Aspiration -Probeexzision und/oder Probepunktion -Absaugen auch großer Mengen Flüssigkeit aus der Bauchhöhle -Anlegen einer oder mehrerer Drainagen“ (319,63 €) — bei: hypertherme intraperitoneale Chemotherapie (HIPEC) im Rahmen einer anderen operativen Leistung

Die Dokumentation der konkreten Leistung entscheidet: Die Spanne reicht von 1,70 € bis 319,63 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 275

Nein, die Abrechnung der GOÄ 275 ist streng an die parenterale Chemotherapie einer bösartigen Erkrankung gebunden. Bei chronisch-entzündlichen Erkrankungen wie der rheumatoiden Arthritis ist diese Ziffer nicht anwendbar. In solchen Fällen müssen andere Infusionsziffern herangezogen werden.
Während der laufenden Infusion ist die GOÄ 56 nicht berechnungsfähig, da die Überwachung bereits mit der GOÄ 275 abgegolten ist. Ist nach dem Ende der Infusion jedoch ein weiteres Verweilen des Arztes medizinisch notwendig, kann die GOÄ 56 zusätzlich liquidiert werden. Dies erfordert eine genaue Dokumentation der Uhrzeiten in der Patientenakte.
Die GOÄ 275 darf pro Behandlungstag nur einmal berechnet werden. Für eine zweite, zeitlich getrennte Dauertropfinfusion von Zytostatika zwischen 90 Minuten und sechs Stunden ist die GOÄ 272 zu wählen. Hierbei kann aufgrund des erhöhten Aufwands ein gesteigerter Faktor begründet werden.
Ja, für während der Dauertropfinfusion zusätzlich verabreichte Arzneimittel wie Antiemetika kann die GOÄ 261 berechnet werden. Die Verabreichung anderer Substanzen im Rahmen derselben Infusion steht der Berechnungsfähigkeit der GOÄ 275 nicht im Weg. Die Sachkosten für die Medikamente sind separat als Auslagen erstattungsfähig.
Die GOÄ 275 setzt eine Mindestdauer der Dauertropfinfusion von mehr als 90 Minuten voraus. Kürzere Zytostatika-Infusionen müssen über andere Ziffern wie die GOÄ 272 abgerechnet werden. Die genauen Start- und Endzeiten müssen zwingend in der Dokumentation festgehalten werden.
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