Die Abrechnung der Magenspülung nach GOÄ 433 birgt Fallstricke. Erfahren Sie alles über Ausschlüsse, Steigerungsfaktoren und die korrekte Dokumentation.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 433
Ausspülung des Magens – auch mit Sondierung der Speiseröhre und des Magens und/oder Spülung des Duodenums –
Die GOÄ-Ziffer 433 beschreibt eine interventionelle Maßnahme, die vor allem in der Notfallmedizin und Gastroenterologie eine Rolle spielt. Die Leistung umfasst das vollständige Entleeren und Reinigen des Magens mittels einer Sonde. Dabei sind alle vorbereitenden und begleitenden Schritte wie das Einführen des Schlauchs bereits in der Gebühr enthalten.
Die medizinische Notwendigkeit dieser Maßnahme ergibt sich meist aus akuten Gefahrenzuständen. Die Ziffer deckt das gesamte Spektrum vom Einführen der Sonde bis zum schrittweisen Spülen ab. Eine gesonderte Berechnung der einzelnen Teilschritte ist ausgeschlossen.
GOÄ 433 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz
Die Ausspülung des Magens wird primär bei akuten Intoxikationen eingesetzt, um oral aufgenommene Toxine vor der Resorption zu entfernen. Auch bei massiven gastrointestinalen Blutungen kann die Spülung notwendig sein, um den Magen von Blutkoageln zu befreien. Dies schafft klare Sichtverhältnisse für nachfolgende diagnostische Schritte.
Ein weiteres Einsatzgebiet ist die Entlastung des Magens bei ausgeprägter gastraler Retention. Die Durchführung erfordert eine präzise Überwachung des Patienten, um Komplikationen wie eine Aspiration zu verhindern. Daher ist die therapeutische Notwendigkeit stets streng zu prüfen und zu dokumentieren.
Achtung: Spülvorgänge im Rahmen einer endoskopischen Untersuchung des oberen Gastrointestinaltraktes sind nicht nach Nr. 433 berechnungsfähig, sondern mit der Endoskopie-Gebühr abgegolten.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 433
Fallbeispiel 1: Akute Medikamentenintoxikation
Ein Patient wird nach der Einnahme einer potenziell tödlichen Dosis von Medikamenten innerhalb der ersten Stunde in die Praxis eingeliefert. Es erfolgt eine sofortige akute Intoxikationstherapie mittels Magenspülung mit reichlich Flüssigkeit. Die Maßnahme verläuft komplikationslos und dient der Giftelimination. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 433 zum Regelsatz.
Fallbeispiel 2: Vorbereitung bei Verdacht auf schwere Magenblutung
Bei einem Patienten mit Verdacht auf eine obere gastrointestinale Blutung wird vor der geplanten Verlegung eine prä-endoskopische Spülung durchgeführt. Dies dient der Entfernung von Blutresten, um die spätere Diagnostik zu ermöglichen. Die Spülung erfolgt als eigenständige Leistung vor der Endoskopie. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 433.
Fallbeispiel 3: Erschwerte Spülung bei unruhigem Patienten
Eine Magenspülung muss bei einem stark unruhigen Patienten nach versehentlicher Giftaufnahme durchgeführt werden. Aufgrund der mangelnden Kooperation besteht ein erhöhter Zeitaufwand und eine gesteigerte Aspirationsgefahr. Die Spülung erfordert den Einsatz von zusätzlichem Assistenzpersonal. Hier wird die GOÄ 433 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor (z. B. 3,5-fach) berechnet.
Häufige Fehler bei der GOÄ 433: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die Mehrfachberechnung der Ziffer 433 bei mehreren Spülzyklen in einer Sitzung. Die Leistungslegende bestimmt klar, dass die gesamte Sitzung, unabhängig von der Anzahl der Spülungen, nur einmal berechnet werden darf. Auch der Wechsel des Schlauches rechtfertigt keine erneute Abrechnung.
Zudem führen private Krankenversicherungen häufig Kürzungen durch, wenn die Ziffer neben einer Gastroskopie liquidiert wird. Die Ausschlussziffern gemäß GOÄ-Vorgabe (wie 682 bis 684) müssen zwingend beachtet werden. Eine zeitgleiche Erbringung schließt die Nebeneinanderberechnung rechtlich aus.
Tipp: Wenn eine Magenverweilsonde dauerhaft verbleibt, ist die Nr. 670 anzusetzen. Erfolgt jedoch primär eine therapeutische Spülung, ist die Nr. 433 die korrekte Wahl.
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Dokumentation der GOÄ 433: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und vollständige Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im Krankenblatt müssen die Indikation, die Uhrzeit sowie die genaue Durchführung detailliert festgehalten werden. Auch die Art und Menge der verwendeten Spülflüssigkeit sind essenzielle Angaben.
Besonders bei der Anwendung eines erhöhten Steigerungsfaktors muss die Begründung direkt aus der Dokumentation hervorgehen. Die Erfassung von Besonderheiten wie starker Patientenabwehr oder anatomischen Engpässen sichert den Anspruch. Eine unzureichende Dokumentation führt im Prüffall fast immer zum Honorarverlust.
Dokumentationsbeispiel: Indikation: Akute Intoxikation mit Analgetika vor 45 Min. Einführen des Magenschlauchs oral ohne Komplikationen. Ausspülung des Magens mit insgesamt 2.000 ml physiologischer Kochsalzlösung in 4 Teilzyklen. Rückfluss klar, ohne Tablettenreste. Patient kreislaufstabil.
GOÄ 433: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus erfordert eine patientenbezogene Begründung des Steigerungssatzes. Typische Gründe sind ein extrem hoher Zeitaufwand bei anatomischen Besonderheiten oder massive Magenblutungen, die den Schlauch wiederholt verstopfen. Auch eine ausgeprägte Aspirationsgefahr bei deliranten Patienten rechtfertigt den 3,5-fachen Satz.
Typische Ziffernkombinationen
Erlaubte Ziffernkombinationen umfassen beispielsweise die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ 5 oder Beratungen nach GOÄ 1 und 3, sofern die formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Auch notwendige Injektionen oder Infusionen können parallel berechnet werden. Ausgeschlossen bleibt jedoch die Kombination mit der Magenverweilsonde nach Nr. 670 am selben Tag.
Ziffer 433 in der neuen GOÄ
Die Ausspülung des Magens wird in der neuen GOÄ als Nummer 1135 „Ausheberung und/oder Ausspülung des Magens, auch mit Sondierung der Speiseröhre und des Magens und/oder Spülung des Duodenums" weitergeführt — Festpreis 25,86 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 18,77 €). Der Leistungsinhalt ist nahezu identisch mit der alten Ziffer; der Preis steigt deutlich. Die neue Ziffer ist dem intensivmedizinischen Abschnitt des Entwurfs zugeordnet, was dem typischen Notfall- und Intensivkontext der alten Ziffer 433 entspricht.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 433
Was hat nicht gestimmt?