GOÄ A250: Prophylaktische Venenkanüle richtig abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ A250
prophylaktische Legen einer Venen-Verweilkanüle
Punktzahl 40  
Einfachsatz 2,33 € 1,0x
Regelhöchstsatz 4,19 € 1,8x
Höchstsatz 5,83 € 2,5x

Erfahren Sie, wie Sie das prophylaktische Legen einer Venen-Verweilkanüle nach GOÄ-Ziffer A250 rechtssicher, fehlerfrei und erfolgreich abrechnen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A250

A250 (analog): Prophylaktisches Legen einer Venen-Verweilkanüle (entsprechend Ziffer 250: Blutentnahme aus der Vene)

Die GOÄ-Ziffer A250 beschreibt eine analoge Bewertung für das prophylaktische Legen einer Venen-Verweilkanüle. Da die Gebührenordnung für Ärzte keine eigenständige Ziffer für diesen rein präventiven Eingriff enthält, erfolgt die Abrechnung analog zur Ziffer 250. Diese Leistung umfasst die vollständige Vorbereitung, die Hautdesinfektion, die sterile Punktion einer geeigneten Vene sowie das anschließende Fixieren und Offenhalten der Kanüle.

GOÄ A250 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen

Die prophylaktische Anlage eines venösen Zugangs ist in vielen klinischen Situationen ein unverzichtbarer Standard zur Patientensicherheit. Typische Indikationen finden sich vor allem bei ambulanten operativen Eingriffen oder bei der Durchführung von Diagnostik mit potenziell allergenen Substanzen. Auch bei instabilen Patienten, bei denen jederzeit mit einer akuten Verschlechterung des Allgemeinzustands gerechnet werden muss, ist diese Maßnahme medizinisch vollkommen gerechtfertigt und notwendig.

Wichtig für die Abgrenzung ist, dass zum Zeitpunkt der Anlage keine therapeutische Maßnahme wie eine Infusion oder eine intravenöse Injektion stattfindet. Sobald über den Zugang unmittelbar ein Medikament verabreicht wird, greifen andere Abrechnungsbestimmungen. Die Ziffer A250 ist somit exklusiv für den präventiven Bereitschaftszustand reserviert.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A250

Fallbeispiel 1: Vorbereitung auf ambulante Operation

Ein Patient stellt sich für eine ambulante Arthroskopie des Kniegelenks in der Praxis vor. Zur Sicherheit wird vor dem Eingriff ein prophylaktischer Venenzugang gelegt, um im Notfall sofort reagieren zu können. Während des gesamten Aufenthalts ist keine Infusionstherapie notwendig. Die Abrechnung erfolgt korrekt über die Ziffer A250 analog.

Fallbeispiel 2: Risikopatient bei diagnostischem Eingriff

Bei einer Patientin mit bekannter Neigung zu schweren allergischen Reaktionen soll eine MRT-Untersuchung durchgeführt werden. Um bei einer eventuellen Kontrastmittelunverträglichkeit sofort intervenieren zu können, erfolgt die prophylaktische Kanülierung einer Vene. Die medizinische Notwendigkeit begründet die Abrechnung der Ziffer A250.

Fallbeispiel 3: Überwachung nach Synkope

Ein älterer Patient wird nach einem häuslichen Sturz und kurzzeitiger Synkope in der Praxis überwacht. Zur Absicherung bei erneuter Kreislaufinstabilität wird eine Venen-Verweilkanüle gelegt. Da sich der Zustand stabilisiert, bleibt der Zugang ungenutzt und wird vor der Entlassung entfernt. Auch hier ist die Abrechnung der Ziffer A250 vollumfänglich berechtigt.

Häufige Fehler bei der GOÄ A250: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ A250 ist die unzulässige Doppelabrechnung mit therapeutischen Ziffern. Wenn am selben Tag über denselben Zugang eine Infusion nach den Ziffern 271 oder 272 erfolgt, ist die Ziffer A250 nicht berechnungsfähig. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Kombinationen sehr genau und streichen die analoge Ziffer regelmäßig.

Achtung: Die Abrechnung der Ziffer A250 neben einer Infusion (z. B. nach Ziffer 271) am selben Tag und über denselben Zugang ist unzulässig, da die Punktion in der Infusionsleistung enthalten ist.

Ein weiterer Fehler liegt in der mangelnden Begründung der medizinischen Notwendigkeit bei rein präventiven Maßnahmen. Ohne eine klare Dokumentation des Risikoprofils des Patienten wird die Erstattung von den Kostenträgern häufig verweigert. Die reine Routine-Anlage ohne dokumentiertes Risiko reicht für eine erfolgreiche Erstattung oft nicht aus.

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Dokumentation der GOÄ A250: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wirksamste Mittel gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte muss zweifelsfrei ersichtlich sein, warum der Zugang gelegt wurde und dass es sich um eine prophylaktische Maßnahme handelte. Neben der Indikation sollten auch Details wie die Punktionsstelle, die Kanülengröße und die erfolgreiche Spülung zur Offenhalten dokumentiert werden.

Dokumentation: Prophylaktische Anlage einer Venen-Verweilkanüle (Größe G18, linker Handrücken) bei bekannter Kontrastmittelallergie vor MRT. Desinfektion, komplikationslose Punktion, Fixierung mit Pflasterverband, Spülung mit NaCl 0,9% zur Offenhaltung.

Tipp: Dokumentieren Sie stets die konkrete medizinische Begründung für die Prophylaxe (z. B. Kreislaufinstabilität, Allergierisiko), um Rückfragen von Kostenträgern direkt vorzubeugen.

GOÄ A250: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ-Ziffer A250 kann bei erhöhtem Aufwand über den Regelhöchstsatz von 1,8 hinaus bis zum Höchstsatz von 2,5 gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenüberschreitung sind schwierige Venenverhältnisse, wie sie bei adipösen Patienten, nach Chemotherapien oder bei ausgeprägter Dehydration vorkommen. Auch unruhige Patienten oder Kleinkinder rechtfertigen einen erhöhten Zeitaufwand und somit eine Steigerung.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer A250 lässt sich hervorragend mit Beratungsleistungen nach Ziffer 1 oder 3 sowie mit symptombezogenen Untersuchungen nach Ziffer 5 kombinieren. Nicht zulässig ist die Kombination mit der Referenzziffer 250 für eine Blutentnahme aus demselben Zugang zur gleichen Zeit. Werden jedoch getrennte Punktionen an unterschiedlichen Lokalisationen durchgeführt, ist eine gemeinsame Abrechnung unter Angabe der unterschiedlichen Punktionsorte möglich.

Ziffer A250 in der neuen GOÄ

A250 (Legen einer Verweilkanüle, analog Nr. 250 GOÄ) ist in der neuen GOÄ kein eigenständig berechenbarer Kode mehr. Für zwei Szenarien gilt:

  • Verweilkanüle mit unmittelbar nachfolgender Infusion durch denselben Arzt: Das Legen des peripheren Venenzugangs ist in den Infusionskomplexen (Nummern 744, 754, 747) eingeschlossen; eine gesonderte Abrechnung ist ausdrücklich ausgeschlossen.
  • Isoliertes Legen der Verweilkanüle ohne nachfolgende Infusion: Auch hier existiert in der neuen GOÄ kein eigenständiger Kode; die Leistung hat keinen Nachfolger.

Bisher lag der 2,3-fache Satz bei 4,19 €. Künftig ist das Legen einer Verweilkanüle stets Bestandteil der übergeordneten Leistung.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A250

Die GOÄ-Ziffer A250 wird berechnet, wenn eine Venen-Verweilkanüle rein prophylaktisch gelegt wird, ohne dass direkt eine Infusion oder Injektion erfolgt. Dies dient der Absicherung bei potenziellen Notfällen oder instabilen Patienten.
Nein, die Abrechnung der Ziffer A250 neben einer Infusion (z. B. nach Ziffer 271 oder 272) am selben Zugang ist nicht zulässig. Die Punktion ist in diesen Fällen bereits Bestandteil der Infusionsleistung.
Der Regelhöchstsatz für die GOÄ A250 liegt beim 1,8-fachen Satz, was einem Betrag von 4,19 € entspricht. Bei erschwerten Bedingungen kann die Gebühr mit entsprechender Begründung bis zum 2,5-fachen Satz (5,83 €) gesteigert werden.
Als analoge Referenz für die Ziffer A250 dient die GOÄ-Ziffer 250, welche die Blutentnahme aus der Vene beschreibt. Beide Leistungen sind mit einer Punktzahl von 40 Punkten bewertet.
In der Patientenakte müssen die medizinische Indikation für die Prophylaxe, der Ort der Punktion sowie die erfolgreiche Anlage und Fixierung dokumentiert werden. Eine präzise Dokumentation schützt vor Honorarkürzungen durch private Krankenversicherungen.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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