GOÄ A628: Endokardiales Kathetermapping korrekt abrechnen

6 Min. Lesezeit
GOÄ A628
endokardiales Kathetermapping bei supraventrikulären Tachykardien
Punktzahl 800  
Einfachsatz 46,63 € 1,0x
Regelhöchstsatz 107,25 € 2,3x
Höchstsatz 163,21 € 3,5x

Die Abrechnung des endokardialen Kathetermappings nach GOÄ-Ziffer A628 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Fallstricken, Steigerung und Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A628

A628: Endokardiales Kathetermapping bei supraventrikulären Tachykardien - analog GOÄ-Ziffer 628 (Katheterismus des rechten Herzens [Einschwemmkatheterismus] und/oder des linken Herzens zur Bestimmung von Drucken, Sauerstoffsättigung, Herzzeitvolumen, einschließlich Einführung des Katheters von der Peripherie her, gegebenenfalls einschließlich Röntgenkontrollen).

Die Ziffer A628 beschreibt das endokardiale Kathetermapping als Analogbewertung. Da moderne elektrophysiologische Untersuchungsmethoden in der veralteten Gebührenordnung für Ärzte nicht adäquat abgebildet sind, greift die Bundesärztekammer hier auf die Analogbewertung der Ziffer 628 zurück. Diese Vorgehensweise ermöglicht eine betriebswirtschaftlich tragfähige Abrechnung dieser hochspezialisierten kardiologischen Leistung.

Die Leistung umfasst das systematische Ableiten von elektrischen Potenzialen direkt aus dem Herzen. Ziel ist es, den Ursprung oder den Kreislauf einer supraventrikulären Tachykardie (SVT) exakt zu lokalisieren. Eingeschlossen sind dabei die Katheterplatzierung, die elektrische Stimulation sowie die kontinuierliche Aufzeichnung der intrakardialen Signale.

GOÄ A628 in der Praxis: Indikation und kardiologische Anwendung

Die Indikation für ein endokardiales Kathetermapping ist bei Patienten mit symptomatischen, therapierefraktären supraventrikulären Tachykardien gegeben. Hierzu zählen insbesondere die AV-Knoten-Reentrytachykardie (AVNRT), das Wolff-Parkinson-White-Syndrom (WPW) sowie das typische Vorhofflattern. Das Mapping dient als unmittelbare Vorbereitung für eine anschließende therapeutische Katheterablation.

Während des Eingriffs werden über venöse oder arterielle Zugänge mehrere mehrpolige Elektrodenkatheter im Herzen positioniert. Die Ziffer A628 deckt dabei die elektrophysiologische Kartierung der elektrischen Erregungsausbreitung ab. Diese präzise Diagnostik ist essenziell, um den optimalen Ablationsort zu identifizieren und den Behandlungserfolg zu sichern.

Tipp: Da es sich um eine Analogziffer handelt, sollte auf der Rechnung stets die Kennzeichnung „analog“ sowie die exakte Leistungsbeschreibung des durchgeführten Mappings angegeben werden, um Rückfragen der Kostenträger zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A628

Fallbeispiel 1: Diagnostik bei Verdacht auf AVNRT

Ein Patient stellt sich mit rezidivierendem, anfallartigem Herzrasen vor. Im elektrophysiologischen Labor erfolgt die Platzierung von Kathetern im rechten Vorhof, am His-Bündel und im Koronarsinus. Durch programmiertes Vorhofpacing wird eine typische AV-Knoten-Reentrytachykardie induziert und mittels endokardialem Mapping exakt lokalisiert.

Die Abrechnung erfolgt mit der Ziffer A628 zum Regelsatz (2,3-fach = 107,25 €). Da der Eingriff ohne Komplikationen verläuft, ist eine Steigerung nicht indiziert. Die Dokumentation weist die induzierte Tachykardie und die Mapping-Punkte lückenlos nach.

Fallbeispiel 2: Mapping einer akzessorischen Leitungsbahn bei WPW-Syndrom

Bei einem jungen Patienten mit bekanntem WPW-Syndrom soll die präzise Lokalisation der akzessorischen Bahn bestimmt werden. Das Mapping gestaltet sich aufgrund anatomischer Varianten im Bereich des Mitralklappenanulus als zeitaufwendig. Erst nach intensivem Mapping kann die linksseitige Lokalisation gesichert werden.

Aufgrund des erheblichen zeitlichen Mehraufwands rechnet der Kardiologe die Ziffer A628 mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 (163,21 €) ab. In der Rechnung wird die schwierige anatomische Orientierung und die verlängerte Mapping-Dauer detailliert begründet.

Fallbeispiel 3: Rezidivierendes Vorhofflattern

Ein Patient mit typischem Vorhofflattern stellt sich zur elektrophysiologischen Untersuchung vor. Es erfolgt ein detailliertes Mapping des cavotrikuspidalen Isthmus, um die kreisende Erregung darzustellen. Das Mapping bestätigt die typische isthmusabhängige Erregungsleitung.

Die Erbringung der Leistung wird mit der Ziffer A628 (2,3-fach) liquidiert. Die Dokumentation enthält die exakten Stimulationsprotokolle und die nachgewiesenen Blocklinien.

Häufige Fehler bei der GOÄ A628: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ A628 ist die unzulässige Doppelabrechnung von diagnostischen Katheterleistungen. Private Krankenversicherungen prüfen sehr genau, ob neben dem Mapping auch reguläre Herzkatheteruntersuchungen nach den Ziffern 628 oder 629 abgerechnet wurden. Eine Nebeneinanderberechnung ist in der Regel nur dann zulässig, wenn es sich um eigenständige, medizinisch getrennte Prozeduren handelt.

Zudem beanstanden Prüfstellen häufig das Fehlen des Zusatzes „analog“ auf der Liquidation. Da die Ziffer A628 nicht im offiziellen Gebührenverzeichnis steht, führt eine Deklaration als reguläre Ziffer unweigerlich zur Zurückweisung der Rechnung. Die korrekte Kennzeichnung nach § 6 Abs. 2 GOÄ ist daher zwingend erforderlich.

Achtung: Die bloße Platzierung von Diagnostikkathetern ohne eine systematische elektrophysiologische Kartierung rechtfertigt nicht den Ansatz der Ziffer A628. Das Mapping muss als eigenständiger, dokumentierter Prozess stattgefunden haben.

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Dokumentation der GOÄ A628: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im Untersuchungsbericht müssen die Indikation, die exakten Katheterpositionen sowie die Stimulationsparameter detailliert festgehalten werden. Auch die elektrophysiologischen Messwerte wie AH- und HV-Intervalle gehören zwingend in das Protokoll.

Besonders wichtig ist der Nachweis der induzierten Rhythmusstörung und des daraus resultierenden Mappings. Grafische Darstellungen des Mappings oder screenshots des 3D-Mapping-Systems sollten als Anlage zur Patientenakte genommen werden. Dies liefert im Streitfall mit der Beihilfe oder privaten Kassen den unumstößlichen Beweis der Leistungserbringung.

Dokumentationsbeispiel:
Endokardiales Kathetermapping bei V. a. AVNRT. Einbringen von 4-poligen Kathetern in den rechten Vorhof und den RV-Apex sowie eines 10-poligen Katheters in den Koronarsinus. Systematisches Mapping des Vorhofseptums und des Koch-Dreiecks. Nachweis einer dualen AV-Knoten-Leitung. Induktion einer typischen Slow-Fast-AVNRT, Mapping des retrograden Vorhofpotenzials am Ostium des Koronarsinus.

GOÄ A628: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus erfordert eine patientenbezogene, medizinische Begründung. Typische Gründe für eine Faktorerhöhung bei der Ziffer A628 sind eine ausgeprägte anatomische Variabilität des Herzens, erhebliche Schwierigkeiten bei der Katheterplatzierung oder das Auftreten von hämodynamisch instabilen Tachykardien während des Mappings, die ein schnelles Eingreifen erfordern.

Auch eine extrem lange Untersuchungsdauer, beispielsweise bei multiplen akzessorischen Leitungsbahnen, rechtfertigt eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Höchstsatz. Die Begründung muss für den medizinischen Laien verständlich und nachvollziehbar auf der Rechnung formuliert sein.

Typische Ziffernkombinationen

Das endokardiale Mapping wird selten als isolierte Leistung erbracht. Typischerweise erfolgt die Kombination mit Ziffern für die elektrophysiologische Untersuchung (EPU) sowie mit therapeutischen Ziffern, falls im selben Eingriff eine Ablation durchgeführt wird. Häufige Kombinationspartner sind die Ziffern für die Katheterablation (oft ebenfalls analog bewertet) sowie die Ziffern für die Fluoroskopie (Röntgenkontrolle) und die kontinuierliche EKG-Überwachung.

Es ist darauf zu achten, dass die Ziffern für die Einbringung der Katheter nicht doppelt berechnet werden, wenn diese bereits in der Analogbewertung der A628 enthalten sind. Eine sorgfältige Abstimmung der Ziffernkombinationen sichert den vollen Honoraranspruch der Praxis.

Ziffer A628 in der neuen GOÄ

Das endokardiale Kathetermapping bei supraventrikulären Tachykardien wird in der neuen GOÄ als Zuschlag zur elektrophysiologischen Grunduntersuchung abgebildet; das Mapping-Verfahren entscheidet über die Ziffer:

  • 3035 Zuschlag für konventionelles intrakardiales Mapping, ggf. einschließlich Re-Mapping (supra-)ventrikulärer Tachykardien unter radiologischer Kontrolle (83,00 €) — nicht neben 3036 berechnungsfähig
  • 3036 Zuschlag für elektroanatomische und vergleichbare Mapping-Verfahren, z. B. 3D-Verfahren (115,00 €) — nicht neben 3035 berechnungsfähig

Die jeweilige Grundleistung (EPU-Ziffer) muss im selben Behandlungsfall gesondert abgerechnet sein. Der alte 2,3-fache Satz lag bei 107,25 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A628

Die GOÄ-Ziffer A628 ist eine Analoggebühr für das endokardiale Kathetermapping bei supraventrikulären Tachykardien. Sie basiert auf der Referenzziffer 628 und ist mit 800 Punkten bewertet.
Beim Regelhöchstsatz von 2,3-fach beträgt das Honorar für die GOÄ A628 genau 107,25 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei 46,63 Euro, während der Höchstsatz (3,5-fach) 163,21 Euro einbringt.
Als Referenz für die Analogbewertung dient die GOÄ-Ziffer 628, welche regulär den Katheterismus des rechten Herzens beschreibt. Die Übertragung erfolgt analog, da das endokardiale Mapping nicht eigenständig in der GOÄ abgebildet ist.
Ja, eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz hinaus ist bei erhöhtem Schwierigkeitsgrad oder Zeitaufwand möglich. Typische Begründungen sind komplexe anatomische Verhältnisse oder rezidivierende Arrhythmien während des Mappings.
Bei der Abrechnung der GOÄ A628 müssen Überschneidungen mit anderen diagnostischen Herzkatheterleistungen vermieden werden. Insbesondere sind zeitgleiche, nicht gesondert begründbare Katheterisierungen desselben Bereichs oft von der PKV ausgeschlossen.
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