Die Abrechnung des endokardialen Kathetermappings nach GOÄ-Ziffer A628 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Fallstricken, Steigerung und Dokumentation.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A628
A628: Endokardiales Kathetermapping bei supraventrikulären Tachykardien - analog GOÄ-Ziffer 628 (Katheterismus des rechten Herzens [Einschwemmkatheterismus] und/oder des linken Herzens zur Bestimmung von Drucken, Sauerstoffsättigung, Herzzeitvolumen, einschließlich Einführung des Katheters von der Peripherie her, gegebenenfalls einschließlich Röntgenkontrollen).
Die Ziffer A628 beschreibt das endokardiale Kathetermapping als Analogbewertung. Da moderne elektrophysiologische Untersuchungsmethoden in der veralteten Gebührenordnung für Ärzte nicht adäquat abgebildet sind, greift die Bundesärztekammer hier auf die Analogbewertung der Ziffer 628 zurück. Diese Vorgehensweise ermöglicht eine betriebswirtschaftlich tragfähige Abrechnung dieser hochspezialisierten kardiologischen Leistung.
Die Leistung umfasst das systematische Ableiten von elektrischen Potenzialen direkt aus dem Herzen. Ziel ist es, den Ursprung oder den Kreislauf einer supraventrikulären Tachykardie (SVT) exakt zu lokalisieren. Eingeschlossen sind dabei die Katheterplatzierung, die elektrische Stimulation sowie die kontinuierliche Aufzeichnung der intrakardialen Signale.
GOÄ A628 in der Praxis: Indikation und kardiologische Anwendung
Die Indikation für ein endokardiales Kathetermapping ist bei Patienten mit symptomatischen, therapierefraktären supraventrikulären Tachykardien gegeben. Hierzu zählen insbesondere die AV-Knoten-Reentrytachykardie (AVNRT), das Wolff-Parkinson-White-Syndrom (WPW) sowie das typische Vorhofflattern. Das Mapping dient als unmittelbare Vorbereitung für eine anschließende therapeutische Katheterablation.
Während des Eingriffs werden über venöse oder arterielle Zugänge mehrere mehrpolige Elektrodenkatheter im Herzen positioniert. Die Ziffer A628 deckt dabei die elektrophysiologische Kartierung der elektrischen Erregungsausbreitung ab. Diese präzise Diagnostik ist essenziell, um den optimalen Ablationsort zu identifizieren und den Behandlungserfolg zu sichern.
Tipp: Da es sich um eine Analogziffer handelt, sollte auf der Rechnung stets die Kennzeichnung „analog“ sowie die exakte Leistungsbeschreibung des durchgeführten Mappings angegeben werden, um Rückfragen der Kostenträger zu vermeiden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A628
Fallbeispiel 1: Diagnostik bei Verdacht auf AVNRT
Ein Patient stellt sich mit rezidivierendem, anfallartigem Herzrasen vor. Im elektrophysiologischen Labor erfolgt die Platzierung von Kathetern im rechten Vorhof, am His-Bündel und im Koronarsinus. Durch programmiertes Vorhofpacing wird eine typische AV-Knoten-Reentrytachykardie induziert und mittels endokardialem Mapping exakt lokalisiert.
Die Abrechnung erfolgt mit der Ziffer A628 zum Regelsatz (2,3-fach = 107,25 €). Da der Eingriff ohne Komplikationen verläuft, ist eine Steigerung nicht indiziert. Die Dokumentation weist die induzierte Tachykardie und die Mapping-Punkte lückenlos nach.
Fallbeispiel 2: Mapping einer akzessorischen Leitungsbahn bei WPW-Syndrom
Bei einem jungen Patienten mit bekanntem WPW-Syndrom soll die präzise Lokalisation der akzessorischen Bahn bestimmt werden. Das Mapping gestaltet sich aufgrund anatomischer Varianten im Bereich des Mitralklappenanulus als zeitaufwendig. Erst nach intensivem Mapping kann die linksseitige Lokalisation gesichert werden.
Aufgrund des erheblichen zeitlichen Mehraufwands rechnet der Kardiologe die Ziffer A628 mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 (163,21 €) ab. In der Rechnung wird die schwierige anatomische Orientierung und die verlängerte Mapping-Dauer detailliert begründet.
Fallbeispiel 3: Rezidivierendes Vorhofflattern
Ein Patient mit typischem Vorhofflattern stellt sich zur elektrophysiologischen Untersuchung vor. Es erfolgt ein detailliertes Mapping des cavotrikuspidalen Isthmus, um die kreisende Erregung darzustellen. Das Mapping bestätigt die typische isthmusabhängige Erregungsleitung.
Die Erbringung der Leistung wird mit der Ziffer A628 (2,3-fach) liquidiert. Die Dokumentation enthält die exakten Stimulationsprotokolle und die nachgewiesenen Blocklinien.
Häufige Fehler bei der GOÄ A628: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ A628 ist die unzulässige Doppelabrechnung von diagnostischen Katheterleistungen. Private Krankenversicherungen prüfen sehr genau, ob neben dem Mapping auch reguläre Herzkatheteruntersuchungen nach den Ziffern 628 oder 629 abgerechnet wurden. Eine Nebeneinanderberechnung ist in der Regel nur dann zulässig, wenn es sich um eigenständige, medizinisch getrennte Prozeduren handelt.
Zudem beanstanden Prüfstellen häufig das Fehlen des Zusatzes „analog“ auf der Liquidation. Da die Ziffer A628 nicht im offiziellen Gebührenverzeichnis steht, führt eine Deklaration als reguläre Ziffer unweigerlich zur Zurückweisung der Rechnung. Die korrekte Kennzeichnung nach § 6 Abs. 2 GOÄ ist daher zwingend erforderlich.
Achtung: Die bloße Platzierung von Diagnostikkathetern ohne eine systematische elektrophysiologische Kartierung rechtfertigt nicht den Ansatz der Ziffer A628. Das Mapping muss als eigenständiger, dokumentierter Prozess stattgefunden haben.
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Dokumentation der GOÄ A628: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im Untersuchungsbericht müssen die Indikation, die exakten Katheterpositionen sowie die Stimulationsparameter detailliert festgehalten werden. Auch die elektrophysiologischen Messwerte wie AH- und HV-Intervalle gehören zwingend in das Protokoll.
Besonders wichtig ist der Nachweis der induzierten Rhythmusstörung und des daraus resultierenden Mappings. Grafische Darstellungen des Mappings oder screenshots des 3D-Mapping-Systems sollten als Anlage zur Patientenakte genommen werden. Dies liefert im Streitfall mit der Beihilfe oder privaten Kassen den unumstößlichen Beweis der Leistungserbringung.
Dokumentationsbeispiel:
Endokardiales Kathetermapping bei V. a. AVNRT. Einbringen von 4-poligen Kathetern in den rechten Vorhof und den RV-Apex sowie eines 10-poligen Katheters in den Koronarsinus. Systematisches Mapping des Vorhofseptums und des Koch-Dreiecks. Nachweis einer dualen AV-Knoten-Leitung. Induktion einer typischen Slow-Fast-AVNRT, Mapping des retrograden Vorhofpotenzials am Ostium des Koronarsinus.
GOÄ A628: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus erfordert eine patientenbezogene, medizinische Begründung. Typische Gründe für eine Faktorerhöhung bei der Ziffer A628 sind eine ausgeprägte anatomische Variabilität des Herzens, erhebliche Schwierigkeiten bei der Katheterplatzierung oder das Auftreten von hämodynamisch instabilen Tachykardien während des Mappings, die ein schnelles Eingreifen erfordern.
Auch eine extrem lange Untersuchungsdauer, beispielsweise bei multiplen akzessorischen Leitungsbahnen, rechtfertigt eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Höchstsatz. Die Begründung muss für den medizinischen Laien verständlich und nachvollziehbar auf der Rechnung formuliert sein.
Typische Ziffernkombinationen
Das endokardiale Mapping wird selten als isolierte Leistung erbracht. Typischerweise erfolgt die Kombination mit Ziffern für die elektrophysiologische Untersuchung (EPU) sowie mit therapeutischen Ziffern, falls im selben Eingriff eine Ablation durchgeführt wird. Häufige Kombinationspartner sind die Ziffern für die Katheterablation (oft ebenfalls analog bewertet) sowie die Ziffern für die Fluoroskopie (Röntgenkontrolle) und die kontinuierliche EKG-Überwachung.
Es ist darauf zu achten, dass die Ziffern für die Einbringung der Katheter nicht doppelt berechnet werden, wenn diese bereits in der Analogbewertung der A628 enthalten sind. Eine sorgfältige Abstimmung der Ziffernkombinationen sichert den vollen Honoraranspruch der Praxis.
Ziffer A628 in der neuen GOÄ
Das endokardiale Kathetermapping bei supraventrikulären Tachykardien wird in der neuen GOÄ als Zuschlag zur elektrophysiologischen Grunduntersuchung abgebildet; das Mapping-Verfahren entscheidet über die Ziffer:
- 3035 Zuschlag für konventionelles intrakardiales Mapping, ggf. einschließlich Re-Mapping (supra-)ventrikulärer Tachykardien unter radiologischer Kontrolle (83,00 €) — nicht neben 3036 berechnungsfähig
- 3036 Zuschlag für elektroanatomische und vergleichbare Mapping-Verfahren, z. B. 3D-Verfahren (115,00 €) — nicht neben 3035 berechnungsfähig
Die jeweilige Grundleistung (EPU-Ziffer) muss im selben Behandlungsfall gesondert abgerechnet sein. Der alte 2,3-fache Satz lag bei 107,25 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A628
Was hat nicht gestimmt?