Ein Leitfaden zur korrekten Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2144 für den Einbau eines künstlichen Ellenbogen- oder Kniegelenks (Teilersatz) in der Praxis.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2144
Operativer Einbau eines künstlichen Ellenbogen- oder Kniegelenks
Die GOÄ-Ziffer 2144 beschreibt den operativen Einbau eines künstlichen Gelenks im Bereich des Ellenbogens oder des Knies. Diese Leistung ist mit 3600 Punkten bewertet und bildet die chirurgische Kernleistung des Gelenkersatzes ab. Der Leistungsinhalt umfasst den operativen Zugang, die Präparation des Knochens sowie die Verankerung der Prothesenkomponenten.
In der Praxis umfasst diese Ziffer sowohl den vollständigen Ersatz des Ellenbogengelenks als auch den partiellen Gelenkersatz des Kniegelenks. Die Ziffer deckt alle typischen intraoperativen Schritte ab, die für eine stabile Verankerung der Endoprothese notwendig sind. Dazu gehören auch die Sägeschnitte und die Anpassung von Probeprothesen.
GOÄ 2144 in der Praxis: Abgrenzung zum Totalersatz
Die korrekte Anwendung der GOÄ 2144 erfordert eine präzise Differenzierung zwischen einem Teilersatz und einem Totalersatz. Während der endoprothetische Totalersatz des Kniegelenks (Knie-TEP) unter die GOÄ-Ziffer 2153 fällt, ist die GOÄ 2144 für den unikondylären Schlitten (Teilersatz einer Oberschenkelrolle) heranzuziehen. Diese Abgrenzung ist essenziell, um Honorarkürzungen durch private Krankenversicherungen zu vermeiden.
Typische klinische Indikationen für die GOÄ 2144 am Kniegelenk sind die isolierte Medial- oder Lateralarthrose, bei der der Bandapparat noch intakt ist. Am Ellenbogen wird die Ziffer für den vollständigen oder teilweisen Gelenkersatz bei schweren Trümmerfrakturen oder fortgeschrittener Rheumatoider Arthritis angewendet. Die Wahl der Ziffer richtet sich somit streng nach dem Ausmaß des implantierten Gelenkersatzes.
Tipp: Wird am Kniegelenk lediglich eine Hemiendoprothese (Schlittenprothese) implantiert, darf keinesfalls die höher bewertete GOÄ 2153 abgerechnet werden. Die GOÄ 2144 ist hier die einzig korrekte Gebührenziffer.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2144
Fallbeispiel 1: Implantation einer unikondylären Schlittenprothese
Ein Patient stellt sich mit einer schmerzhaften, isolierten medialen Gonarthrose bei stabilem Bandapparat vor. Es erfolgt die Indikation zur Implantation einer unikondylären Schlittenprothese am Kniegelenk. Der Operateur präpariert die mediale Femurkondyle und das Tibiaplateau und setzt die Komponenten zementiert ein. Da es sich um einen Teilersatz handelt, erfolgt die Abrechnung über die GOÄ-Ziffer 2144.
Fallbeispiel 2: Totaler Ellenbogengelenkersatz bei rheumatoider Arthritis
Bei einer Patientin mit destruiertem Ellenbogengelenk aufgrund einer rheumatoiden Arthritis wird eine gekoppelte Ellenbogenendoprothese implantiert. Der Eingriff umfasst die Resektion der Gelenkanteile und die Verankerung der Schäfte in Humerus und Ulna. Da die GOÄ 2144 explizit den Einbau eines künstlichen Ellenbogengelenks nennt, ist diese Ziffer hier die primäre Abrechnungsbasis.
Fallbeispiel 3: Wechsel einer unikondylären Prothesenkomponente
Bei einem Patienten mit liegender Schlittenprothese zeigt sich eine Lockerung der tibialen Komponente. Es erfolgt der operative Wechsel dieser einzelnen Komponente unter Erhalt der femoralen Komponente. Da kein vollständiger Totalersatz durchgeführt wird, ist dieser partielle Prothesenwechsel ebenfalls über die GOÄ-Ziffer 2144 abzubilden.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2144: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Ausschlussziffern. Die GOÄ 2144 darf laut Regelwerk nicht neben der GOÄ 2153 (Totalersatz) berechnet werden, selbst wenn an verschiedenen Gelenken operiert wurde. Auch arthroskopische Leistungen am selben Gelenk, wie die GOÄ 2136, sind am selben Tag nicht nebeneinander berechenbar.
Ein weiterer Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen is die Abrechnung von Zusatzleistungen wie der Adhäsiolyse (GOÄ 2072/2073). Diese Leistungen sind in der GOÄ 2144 bereits enthalten, sofern sie dem operativen Zugang dienen. Nur bei außergewöhnlich starker Vernarbung, die über das normale Maß hinausgeht, kann eine separate Begründung oder ein erhöhter Steigerungsfaktor gerechtfertigt sein.
Achtung: Die Abrechnung einer Knie-TEP (GOÄ 2153) anstelle einer Schlittenprothese (GOÄ 2144) wird von Prüfstellen systematisch als Falschabrechnung gewertet und führt zur vollständigen Streichung des Differenzbetrags.
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Dokumentation der GOÄ 2144: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Operationsdokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Der OP-Bericht muss die anatomischen Gegebenheiten, den Zustand des Knorpels und die exakte Indikationsstellung für den Teilersatz dokumentieren. Auch die genaue Bezeichnung der implantierten Prothesenteile (Hersteller, Größe, Chargennummer) gehört zwingend in die Akte.
Besonders wichtig ist der Nachweis, dass es sich um einen unikondylären Gelenkersatz und nicht um einen Totalersatz handelt. Der Bericht sollte die Erhaltung der Kreuzbänder und des kontralateralen Kompartiments explizit erwähnen. Dies liefert dem Abrechnungsdienstleister die notwendige Argumentationsgrundlage bei Rückfragen der Kostenträger.
Dokumentation: "...Nach medialer Parapatellararthrotomie zeigt sich eine drittgradige Arthrose der medialen Femurkondyle bei intaktem lateralem Kompartiment und erhaltenem vorderem Kreuzband. Präparation des Knochens und zementierte Implantation einer unikondylären Schlittenprothese (Größe M)..."
GOÄ 2144: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz erfordert eine patientenindividuelle Begründung. Typische Gründe für eine Steigerung sind erhebliche anatomische Deformitäten, schwere Knochendefekte, die eine Augmentation erfordern, oder ein extrem hoher Zeitaufwand durch Voroperationen. Auch ein stark erhöhtes Blutungsrisiko oder ausgeprägte Weichteilvernarbungen können als medizinische Begründung dienen.
Typische Ziffernkombinationen
Erlaubt und häufig sinnvoll ist die Kombination mit Anästhesieleistungen und postoperativer Schmerztherapie. Die GOÄ-Ziffer 2006 (Verband) oder Ziffern für die postoperative Überwachung können je nach Konstellation anfallen. Hingegen sind knochenchirurgische Leistungen am selben Knochenabschnitt meist mit der Hauptleistung abgegolten und dürfen nicht zusätzlich berechnet werden.
Ziffer 2144 in der neuen GOÄ
Die neue GOÄ löst die bisherige Ziffer 2144 in mehrere spezifische Leistungen auf — welche zutrifft, hängt von der Art des Eingriffs ab:
- 8083 „Einbau einer Teilendoprothese des Ellenbogengelenks“ – bei: Einbau einer Teilendoprothese des Ellenbogengelenks (950,00 €)
- 8084 „Einbau einer nicht gekoppelten Totalendoprothese des Ellenbogengelenks“ – bei: Einbau einer nicht gekoppelten Totalendoprothese des Ellenbogengelenks (1.240,00 €)
- 8085 „Einbau einer gekoppelten Totalendoprothese des Ellenbogengelenks“ – bei: Einbau einer gekoppelten Totalendoprothese des Ellenbogengelenks (1.090,00 €)
- 8086 „Einbau einer Totalendoprothese des Ellenbogengelenks bei Verwendung einer Sonder- oder …“ – bei: Einbau einer Totalendoprothese des Ellenbogengelenks bei Verwendung einer Sonder- oder Tumorprothese (1.400,00 €)
- 8024 „Einbau eines unikondylären Oberflächen- oder Femoropatellarersatzes am Kniegelenk“ – bei: Einbau eines unikondylären Oberflächen- oder Femoropatellarersatzes am Kniegelenk (1.110,04 €)
- 8025 „Einbau eines bikondylären Oberflächenersatzes am Kniegelenk, ungekoppelt oder …“ – bei: Einbau eines bikondylären Oberflächenersatzes am Kniegelenk, ungekoppelt oder teilgekoppelt, ohne Defektsituation (1.290,00 €)
- 8026 „Einbau eines bikondylären Oberflächenersatzes am Kniegelenk, ungekoppelt oder …“ – bei: Einbau eines ungekoppelten bikondylären Oberflächenersatzes am Kniegelenk bei mittelgradiger Defektsituation entsprechend Stadium nach AORI II (1.343,81 €)
- 8027 „Einbau eines bikondylären Oberflächenersatzes am Kniegelenk, gekoppelt (constrained oder …“ – bei: Einbau eines gekoppelten bikondylären Oberflächenersatzes am Kniegelenk ohne Defektsituation (1.464,60 €)
- 8028 „Einbau eines bikondylären Oberflächenersatzes am Kniegelenk, gekoppelt (constrained oder …“ – bei: Einbau eines gekoppelten bikondylären Oberflächenersatzes am Kniegelenk bei mittelgradiger Defektsituation entsprechend Stadium nach AORI II (1.515,15 €)
- 8029 „Einbau eines bikondylären Oberflächenersatzes am Kniegelenk, gekoppelt (constrained oder …“ – bei: Einbau eines gekoppelten bikondylären Oberflächenersatzes am Kniegelenk bei hochgradiger Defektsituation entsprechend Stadium nach AORI III (1.631,66 €)
Heute bringt die 2144 beim 2,3-fachen Satz 482,61 €. Die Spanne reicht von 950,00 € bis 1.631,66 € — die Dokumentation entscheidet, welche Ziffer ansetzbar ist.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2144
Was hat nicht gestimmt?