GOÄ 2040: Tumorexzision am Finger richtig abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2040
Exstirpation eines Tumors der Fingerweichteile (z. B. Hämangiom)
Punktzahl 554  
Einfachsatz 32,29 € 1,0x
Regelhöchstsatz 74,27 € 2,3x
Höchstsatz 113,02 € 3,5x
Ausschlüsse

GOÄ 2040 richtig abrechnen: Erfahren Sie alles über Indikationen, Ausschlüsse, Steigerungsfaktoren und die fehlerfreie Dokumentation in der Praxis.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2040

Exstirpation eines Tumors der Fingerweichteile (z. B. Hämangiom)

Die GOÄ-Ziffer 2040 beschreibt die vollständige operative Entfernung (Exstirpation) eines Weichteiltumors im Bereich der Finger. Der Begriff Tumor ist in diesem Zusammenhang rein klinisch als Gewebeneubildung oder Schwellung zu verstehen und impliziert keine Bösartigkeit. Die Leistung umfasst die chirurgische Freilegung, die sorgfältige Präparation des Befundes sowie die vollständige Entnahme des veränderten Gewebes.

In der Leistungsbeschreibung ist die primäre Wundversorgung durch Naht bereits enthalten. Die Ziffer ist im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter der Extremitätenchirurgie angesiedelt. Sie stellt eine spezialisierte Leistung dar, die den besonderen anatomischen Gegebenheiten und der feinen Gewebestruktur der Finger Rechnung trägt.

GOÄ 2040 in der Praxis: Indikationen und Abgrenzung

Die Abrechnung der GOÄ 2040 ist immer dann gerechtfertigt, wenn ein umschriebener, gutartiger Tumor der Weichteile operativ entfernt wird. Typische Indikationen im Praxisalltag sind Fibrome, Lipome, Hämangiome der Haut oder auch Zysten im Bereich der Fingerweichteile. Wichtig ist, dass es sich um einen klar abgegrenzten Befund handelt, der ohne Schädigung benachbarter Strukturen exstirpiert werden kann.

Eine präzise Abgrenzung ist bei ausgedehnten Befunden erforderlich. Wenn ein Hämangiom beispielsweise sehr ausgedehnt ist und die Haut durchwächst, ist die GOÄ 2040 nicht mehr zutreffend. In solchen komplexen Fällen muss auf die GOÄ-Ziffer 2885 ausgewichen werden. Liegt eine arteriovenöse Fistel vor, ist stattdessen die GOÄ-Ziffer 2843 anzusetzen.

Tipp: Achten Sie bei der Befunderhebung genau auf die Tiefenausdehnung und die histologische Zuordnung. Nur bei klar abgegrenzten Weichteiltumoren der Finger ist die GOÄ 2040 die korrekte und rechtssichere Wahl.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2040

Fallbeispiel 1: Exzision eines schmerzhaften Fibroms am Zeigefinger

Ein Patient stellt sich mit einem schmerzhaften, etwa 1 cm großen Knoten an der Beugeseite des rechten Zeigefingers vor. Nach Durchführung einer Leitungsanästhesie erfolgt die Exstirpation des klinisch als Fibrom diagnostizierten Tumors. Die Wunde wird mittels Primärnaht verschlossen und das Gewebe zur Histologie eingesandt. Abgerechnet werden die GOÄ 2040 (2,3-fach) sowie die Anästhesie nach GOÄ 491.

Fallbeispiel 2: Entfernung eines kutanen Hämangioms am Mittelfinger

Bei einer Patientin zeigt sich ein gut abgegrenzter, bläulicher Tumor am dorsalen Mittelfinger, der bei Berührung leicht blutet. Unter Lokalanästhesie wird das Hämangiom vollständig im Gesunden exstirpiert. Nach sorgfältiger Blutstillung erfolgt der Hautverschluss. Neben der GOÄ 2040 kann hier der Zuschlag für ambulantes Operieren nach GOÄ 440 geltend gemacht werden.

Fallbeispiel 3: Operative Sanierung eines Lipoms am Ringfinger

Es zeigt sich eine schmerzlose, weiche Schwellung im Unterhautfettgewebe des linken Ringfingers, die die Beweglichkeit einschränkt. Die operative Freilegung bestätigt ein umschriebenes Lipom, welches vollständig stumpf herausschälbar ist. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 2040 zum Regelsatz, da keine anatomischen Besonderheiten den Eingriff erschwerten.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2040: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 2040 ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung mit allgemeinen Exzisionsziffern. Die Ziffern 2401 (Exzision einer kleinen Hautgeschwulst), 2403 und 2404 sind für dieselbe anatomische Region explizit von der Nebeneinanderberechnung ausgeschlossen. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Ausschlusskriterien sehr genau und streichen fehlerhafte Kombinationen konsequent.

Zudem wird die GOÄ 2040 fälschlicherweise manchmal für die Entfernung von Ganglien herangezogen. Ein Ganglion ist jedoch kein klassischer Weichteiltumor im Sinne dieser Ziffer. Für die Exstirpation eines Ganglions existieren speziellere Ziffern wie die GOÄ 2045, deren unkorrekte Substitution zu Honorarkürzungen in der Praxis führt.

Achtung: Die Ziffern 2401, 2403 und 2404 dürfen niemals für denselben operativen Eingriff am selben Finger neben der GOÄ 2040 abgerechnet werden. Dies führt unweigerlich zur Beanstandung durch die Prüfstellen.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ 2040: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Werkzeug zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im OP-Bericht müssen die genaue Lokalisation (z. B. Phalanx, Streck- oder Beugeseite), die Größe des Tumors sowie die Präparationstechnik detailliert beschrieben werden. Auch der Zustand des umliegenden Gewebes und der Verlauf von Nerven und Gefäßen sollten Erwähnung finden.

Zusätzlich sollte der histopathologische Befundbericht immer fest in der Patientenakte hinterlegt werden. Die histologische Bestätigung des entnommenen Gewebes (z. B. als Fibrom oder Lipom) dient als unumstößlicher Nachweis für die medizinische Notwendigkeit der Tumorexzision.

Dokumentation: "Lokalanästhesie am Digitus II links. Hautschnitt über der tastbaren Raumforderung palmar. Stumpfe und scharfe Präparation eines gut abgegrenzten, ca. 1,2 cm großen, gelblichen Tumors (Verdacht auf Lipom) unter Schonung des Gefäß-Nerven-Bündels. Vollständige Exstirpation. Spülung, Blutstillung, Hautverschluss mittels Einzelknopfnähten. Präparat zur Histologie."

GOÄ 2040: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Eine Überschreitung des Regelsatzes (2,3-fach) bis zum Höchstsatz (3,5-fach) ist bei der GOÄ 2040 gut begründbar, wenn besondere Erschwernisse vorlagen. Typische Begründungen sind eine schwierige Präparation aufgrund von Verwachsungen mit Sehnen oder Nerven, eine starke Blutung oder eine ungünstige anatomische Lage des Tumors. Auch ein extrem adipöser Finger oder die Notwendigkeit einer aufwendigen plastischen Zugglingentlastung rechtfertigen einen höheren Steigerungsfaktor.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 2040 können verschiedene Begleitleistungen abgerechnet werden. Hierzu gehören die Lokalanästhesie (z. B. GOÄ 490 oder 491) sowie der Zuschlag für ambulantes Operieren nach GOÄ 440. Bei Eingriffen an den Extremitäten ist zudem unter bestimmten Voraussetzungen der Zuschlag nach GOÄ 443 denkbar, sofern die allgemeinen Bedingungen der GOÄ-Zuschläge erfüllt sind.

Ziffer 2040 in der neuen GOÄ

Je nach Befund und Vorgehen löst die Exstirpation eines Tumors der Fingerweichteile (z. B. Hämangiom) (heute 74,27 € beim 2,3-fachen Satz) in der neuen GOÄ unterschiedliche Leistungen aus:

  • Bei kleiner kutaner oder subkutaner Tumorprozess: 5600 (43,46 €)
  • Bei großer kutaner oder subkutaner Tumorprozess: 5601 (73,10 €)
  • Bei Gefäßtumor (z.B. Hämangiom, kavernöses Hämangiom, Rankenhämangiom): 9822 (224,51 €)
  • Bei Gefäßtumor (z.B. Hämangiom, kavernöses Hämangiom, Rankenhämangiom): 9823 (297,37 €)

Die Preisspanne reicht von 43,46 € bis 297,37 € — eine präzise Dokumentation entscheidet über den Ansatz.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2040

Unter der GOÄ 2040 wird die vollständige operative Entfernung eines gutartigen, abgegrenzten Weichteiltumors an den Fingern abgerechnet. Typische Beispiele hierfür sind Fibrome, Lipome, Zysten oder Hämangiome. Wichtig ist, dass der Befund klar lokalisiert und operativ exstirpiert wird.
Die GOÄ-Ziffern 2401, 2403 und 2404 sind für denselben operativen Eingriff explizit von der Nebeneinanderberechnung ausgeschlossen. Diese Ziffern betreffen allgemeinere Exzisionen von Haut- oder Weichteilgeschwülsten und dürfen nicht mit der spezielleren Ziffer 2040 kombiniert werden.
Nein, die Entfernung eines Ganglions sollte in der Regel nicht über die GOÄ 2040 abgerechnet werden. Für die Exstirpation eines Ganglions existieren speziellere Gebührenordnungsziffern wie beispielsweise die GOÄ 2045. Eine Fehlzuordnung kann bei Prüfungen beanstandet werden.
Bei der ambulanten Durchführung der Leistung kann der Operationszuschlag nach GOÄ 440 angesetzt werden. Je nach Konstellation und Erfüllung der Voraussetzungen kommt auch der Zuschlag nach GOÄ 443 für operative Leistungen an den Extremitäten in Betracht.
Eine Steigerung kann durch einen erhöhten zeitlichen oder technischen Aufwand begründet werden. Typische Gründe sind eine schwierige Präparation nahe an Gefäß-Nerven-Bahnen, starke Verwachsungen mit Sehnen oder eine besonders schwierige Blutstillung während des Eingriffs.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich