Leitfaden zur korrekten Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2241 bei operativer Einrichtung einer Hüftgelenksluxation. Erfahren Sie alles zu Ausschlüssen und Steigerungen.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2241
Operative Einrichtung einer angeborenen Hüftgelenksluxation mit Pfannendachplastik oder Beckenosteotomie und/oder Umstellungsosteotomie einschließlich Osteosynthese
Die GOÄ-Ziffer 2241 beschreibt eine hochkomplexe, rekonstruktive Operation im Bereich der Kinderorthopädie und Hüftchirurgie. Ziel des Eingriffs ist es, die angeborene Hüftgelenksluxation dauerhaft zu beseitigen und eine stabile, anatomisch korrekte Gelenkbeziehung herzustellen. Dies geschieht durch die Kombination aus offener Reposition und knöcherner Rekonstruktion.
Im Leistungsumfang sind sowohl die Pfannendachplastik als auch die Beckenosteotomie oder eine femorale Umstellungsosteotomie enthalten. Ein wesentlicher Abrechnungsaspekt ist, dass auch die zur Stabilisierung notwendige Osteosynthese bereits mit dieser Ziffer abgegolten ist. Zusätzliche Ziffern für das Einbringen von Drähten oder Platten dürfen daher nicht separat berechnet werden.
GOÄ 2241 in der Praxis: Korrekte Anwendung und Indikation
Die primäre Indikation für die Anwendung der GOÄ-Ziffer 2241 ist die therapieresistente oder spät diagnostizierte Hüftdysplasie mit Luxation bei Säuglingen und Kleinkindern. Wenn konservative Repositionsversuche mittels Bandagen oder Gipsbehandlungen scheitern, ist ein operatives Vorgehen unumgänglich. Der Eingriff dient der Vermeidung einer frühzeitigen Coxarthrose.
Klinisch umfasst die Operation meist die Eröffnung des Gelenks, die Beseitigung von Repositionshindernissen und die chirurgische Vertiefung der Hüftpfanne. Häufig wird eine Salter-Osteotomie oder eine Pemberton-Osteotomie durchgeführt, um das Pfannendach mechanisch zu verbessern. Je nach Deformität erfolgt zusätzlich eine intertrochantäre Umstellungsosteotomie des Femurs.
Tipp: Achten Sie darauf, dass die Diagnose einer angeborenen Luxation eindeutig aus der Dokumentation hervorgeht, da die Ziffer bei erworbenen Luxationen nicht anwendbar ist.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2241
Fallbeispiel 1: Offene Reposition und Salter-Osteotomie
Ein zweijähriges Kind stellt sich mit einer persistierenden, angeborenen Hüftgelenksluxation links vor. Nach erfolgloser konservativer Therapie erfolgt die offene Reposition, gefolgt von einer Beckenosteotomie nach Salter zur Verbesserung der Pfannenüberdachung. Die Fixierung erfolgt mittels Kirschner-Drähten. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 2241 zum Regelsatz, da keine außergewöhnlichen Komplikationen auftraten.
Fallbeispiel 2: Kombinierte Becken- und Umstellungsosteotomie
Bei einem dreijährigen Patienten liegt eine schwere Hüftluxation mit ausgeprägter Coxa valga vor. Neben der offenen Einrichtung und einer Pfannendachplastik ist eine zusätzliche femorale Dega-Osteotomie sowie eine varisierende Umstellungsosteotomie erforderlich. Aufgrund des deutlich erhöhten operativen Aufwands und der zweifachen Osteotomie wird die GOÄ 2241 mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 liquidiert.
Fallbeispiel 3: Revisionseingriff bei Reluxation
Nach einer auswärtigen Voroperation kommt es bei einem vierjährigen Kind zu einer Reluxation der Hüfte. Es erfolgt die erneute operative Einrichtung mit aufwendiger Narbenlösung, Kapselplastik und einer modifizierten Beckenosteotomie. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 2241, wobei der erhöhte Zeitaufwand und die schwierigen anatomischen Verhältnisse eine Steigerung auf den 3,5-fachen Satz rechtfertigen.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2241: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die zusätzliche Abrechnung der Osteosynthese. Da die Osteosynthese im Leistungstext der GOÄ 2241 explizit genannt ist, führt eine Nebeneinanderberechnung von Ziffern wie der GOÄ 2251 oder GOÄ 2009 regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen.
Zudem müssen die strengen Abrechnungsausschlüsse beachtet werden. Die Ziffer 2241 darf nicht neben der GOÄ-Ziffer 2255 (Beckenosteotomie) oder der GOÄ-Ziffer 2239 (operative Einrichtung einer Hüftluxation ohne Osteotomie) berechnet werden. Diese Leistungen sind als Bestandteile oder alternative Verfahren anzusehen.
Achtung: Die Abrechnung der GOÄ 2241 setzt zwingend eine angeborene Luxation voraus. Bei traumatischen oder neurogenen Luxationen ist diese Ziffer falsch und wird von Prüfstellen gestrichen.
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Dokumentation der GOÄ 2241: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Operationsdokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im OP-Bericht müssen alle Teilschritte der komplexen Rekonstruktion detailliert beschrieben werden. Insbesondere die Darstellung des Repositionshindernisses und die Durchführung der Pfannendachplastik müssen klar hervorgehen.
Auch die verwendeten Implantate für die Osteosynthese sowie die intraoperative radiologische Kontrolle der korrekten Gelenkeinstellung sollten dokumentiert werden. Dies sichert nicht nur den Vergütungsanspruch, sondern dient auch der forensischen Absicherung des Operateurs.
Dokumentation: ... Offene Reposition des linken Hüftgelenks nach Darstellung des Acetabulums. Durchführung einer Beckenosteotomie nach Salter zur Pfannendachrekonstruktion. Stabile Fixierung mittels zweier Kirschner-Drähte (Osteosynthese). Radiologische Kontrolle zeigt anatomische Zentrierung ...
GOÄ 2241: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Aufgrund der hohen Komplexität des Eingriffs kann der Schwellenwert von 2,3 häufig überschritten werden. Berechtigte Gründe für eine Faktorerhöhung bis 3,5 sind beispielsweise ausgeprägte postoperative Vernarbungen bei Revisionen, ein extrem hoher Blutverlust oder eine ungewöhnlich lange Operationsdauer. Diese Besonderheiten müssen in der Rechnung patientenbezogen und nachvollziehbar begründet werden.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der Hauptleistung GOÄ 2241 können begleitende Leistungen wie die Anästhesie, postoperative Röntgenkontrollen oder sonographische Untersuchungen abgerechnet werden. Auch die Verwendung von Spezialmaterialien und Implantaten kann gemäß § 10 GOÄ als Sachkosten in Rechnung gestellt werden. Nicht zulässig ist jedoch die gesonderte Berechnung von Standard-Nahtmaterial oder einfachen Wundverschlüssen.
Ziffer 2241 in der neuen GOÄ
Die neue GOÄ löst die bisherige Ziffer 2241 (Operative Einrichtung einer angeborenen Hüftgelenksluxation mit Pfannendachplastik oder Beckenosteotomie und/oder Umstellungsosteotomie einschließlich Osteosynthese, heute 2,3-fach: 603,27 €) je nach erbrachter Leistung in verschiedene Nachfolgeziffern auf:
- 7575 Zweidimensionale Beckenosteotomie (z.B. Saulter (1.260,43 €) — bei: zweidimensionale Beckenosteotomie
- 7575 Zweidimensionale Beckenosteotomie (z.B. Saulter (1.260,43 €) — bei: zweidimensionale Beckenosteotomie; zzgl. 7583 (196,79 €)
- 7575 Zweidimensionale Beckenosteotomie (z.B. Saulter (1.260,43 €) — bei: zweidimensionale Beckenosteotomie; zzgl. 7586 (337,08 €)
- 7575 Zweidimensionale Beckenosteotomie (z.B. Saulter (1.260,43 €) — bei: zweidimensionale Beckenosteotomie; zzgl. 7587 (284,02 €)
- 7576 Dreidimensionale Beckenosteotomie (z.B. Berner Periacetabuläre Osteotomie bzw. nach Wagner (1.612,28 €) — bei: dreidimensionale Beckenosteotomie
- 7576 Dreidimensionale Beckenosteotomie (z.B. Berner Periacetabuläre Osteotomie bzw. nach Wagner (1.612,28 €) — bei: dreidimensionale Beckenosteotomie; zzgl. 7583 (196,79 €)
- 7576 Dreidimensionale Beckenosteotomie (z.B. Berner Periacetabuläre Osteotomie bzw. nach Wagner (1.612,28 €) — bei: dreidimensionale Beckenosteotomie; zzgl. 7586 (337,08 €)
- 7576 Dreidimensionale Beckenosteotomie (z.B. Berner Periacetabuläre Osteotomie bzw. nach Wagner (1.612,28 €) — bei: dreidimensionale Beckenosteotomie; zzgl. 7587 (284,02 €)
- 7556 Offene Reposition der Luxation eines Hüftgelenks (603,12 €) — bei: Pfannendachplastik durch Spananlagerung am Pfannenerker; zzgl. 7800 (897,43 €)
- 7556 Offene Reposition der Luxation eines Hüftgelenks (603,12 €) — bei: Pfannendachplastik durch Spananlagerung am Pfannenerker; zzgl. 7800 (897,43 €), 7583 (196,79 €)
- 7556 Offene Reposition der Luxation eines Hüftgelenks (603,12 €) — bei: Pfannendachplastik durch Spananlagerung am Pfannenerker; zzgl. 7800 (897,43 €), 7586 (337,08 €)
- 7556 Offene Reposition der Luxation eines Hüftgelenks (603,12 €) — bei: Umstellungsosteotomie am Femur (Korrekturosteotomie); zzgl. 7571 (766,88 €)
- 7556 Offene Reposition der Luxation eines Hüftgelenks (603,12 €) — bei: Umstellungsosteotomie am Femur (Korrekturosteotomie); zzgl. 7571 (766,88 €), 7586 (337,08 €)
- 7556 Offene Reposition der Luxation eines Hüftgelenks (603,12 €) — bei: Umstellungsosteotomie am Femur (Korrekturosteotomie); zzgl. 7571 (766,88 €), 7587 (284,02 €)
Die Bandbreite der abrechenbaren Gesamtsumme reicht von 1.260,43 € bis 1.949,36 € — die Dokumentation des konkreten Eingriffs entscheidet.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2241
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