Die intraarterielle Infusion nach GOÄ-Ziffer 277 bietet ein hohes Honorar, birgt aber Abrechnungsklippen. Unser Leitfaden zeigt, wie Sie Fehler vermeiden.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 277
Infusion, intraarteriell, bis zu 30 Minuten Dauer
Die GOÄ-Ziffer 277 beschreibt die intraarterielle Infusion mit einer zeitlichen Begrenzung von bis zu 30 Minuten. Diese Leistung ist im Abschnitt C II der Gebührenordnung für Ärzte verortet und stellt eine nichtgebietsbezogene Sonderleistung dar. Sie umfasst das kontrollierte Einbringen flüssiger Medikamente direkt in das arterielle System des Patients.
Im Vergleich zu intravenösen Infusionen erfordert der arterielle Zugang eine deutlich höhere medizinische Sorgfalt und birgt spezifische Risiken. Daher ist die Punktbewertung mit 180 Punkten im Vergleich zu den intravenösen Pendants (Ziffern 271 und 272) signifikant höher angesetzt. Die Ziffer deckt die Überwachung des Patienten während der gesamten Infusionsdauer ab.
GOÄ 277 in der Praxis: Indikationen und klinische Anwendung
Die Anwendung der GOÄ-Ziffer 277 ist in der Praxis an spezifische, meist interventionelle oder gefäßmedizinische Szenarien gebunden. Typische Indikationen sind die gezielte Applikation von Vasodilatatoren bei peripheren Durchblutungsstörungen oder die lokale Verabreichung von Thrombolytika bei akuten Gefäßverschlüssen. Auch in der Onkologie wird die intraarterielle Chemotherapie über diese Ziffer abgebildet.
Da der Zugang über eine Arterie erfolgt, ist die Indikationsstellung streng zu dokumentieren. Die Ziffer 277 kommt nur dann zum Tragen, wenn die Infusion maximal 30 Minuten andauert. Überschreitet die Infusionsdauer diese Grenze, muss zwingend die höher bewertete GOÄ-Ziffer 278 herangezogen werden.
Tipp: Achten Sie penibel auf die Einhaltung der Zeitgrenze. Eine Infusion von genau 30 Minuten fällt noch unter die GOÄ 277, ab der 31. Minute greift die GOÄ 278.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 277
Fallbeispiel 1: Lokale Lysetherapie bei akutem Beinarterienverschluss
Ein Patient stellt sich mit einem akuten Verschluss der Arteria femoralis vor. Der Arzt legt einen arteriellen Katheter und leitet eine lokale Thrombolysetherapie über eine Dauer von 25 Minuten ein. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 277 für die Infusion sowie die GOÄ-Ziffer 260 für das Einbringen des Verweilkatheters.
Fallbeispiel 2: Intraarterielle Vasodilatation bei pAVK
Bei einem Patienten mit fortgeschrittener peripherer arterieller Verschlusskrankheit (pAVK) im Stadium III wird eine intraarterielle Infusion von Prostaglandinen durchgeführt. Die Infusion dauert 20 Minuten. Neben der GOÄ 277 kann die Einbringung des Katheters gesondert liquidiert werden, sofern die Voraussetzungen der Ziffer 260 erfüllt sind.
Fallbeispiel 3: Regionale Chemotherapie eines Lebertumors
Im Rahmen einer onkologischen Behandlung erfolgt die gezielte intraarterielle Gabe eines Chemoterapeutikums in die Arteria hepatica über einen liegenden Portkatheter. Die Infusionsdauer beträgt 15 Minuten. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 277 zum Regelhöchstsatz, da keine besonderen Erschwernisse vorlagen.
Häufige Fehler bei der GOÄ 277: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die fehlerhafte Kombination mit anderen Infusionsleistungen. Obwohl die GOÄ 277 neben intravenösen Infusionen (Ziffern 271-276) berechenbar ist, schließt sie sich mit der GOÄ-Ziffer 278 (intraarterielle Infusion über 30 Minuten) am selben Kalendertag gegenseitig aus. Es darf pro Behandlungstag nur eine der beiden Ziffern angesetzt werden.
Zudem existieren strikte Ausschlussziffern wie die Ziffern 200 (Verband), 254 (Injektion) oder 350-361 (spezifische Anästhesieverfahren). Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Ausschlüsse vollautomatisch. Wird beispielsweise eine Lokalanästhesie nach Ziffer 490 im selben Zielgebiet durchgeführt, muss die medizinische Notwendigkeit getrennt begründet werden.
Achtung: Die zeitgleiche Abrechnung von Blutentnahmen nach Ziffer 250 aus demselben arteriellen Zugang ist nicht zulässig, wenn diese im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Infusion stehen.
Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Dokumentation der GOÄ 277: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das beste Schild gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die Indikation für den intraarteriellen Zugang, die genaue Uhrzeit des Beginns und des Endes der Infusion sowie die verwendeten Medikamente dokumentiert werden. Auch der Zustand des Patienten während der Überwachung sollte kurz notiert werden.
Besonders wichtig ist der Nachweis der Infusionsdauer, um die Abgrenzung zur Ziffer 278 zweifelsfrei zu belegen. Fehlen die Zeitangaben in der Dokumentation, neigen Prüfstellen dazu, die Leistung auf die einfachere intravenöse Infusion herunterzustufen.
Dokumentation: 14:15 Uhr: Anlage arterieller Zugang re. A. femoralis (GOÄ 260). 14:20 Uhr: Start intraarterielle Infusion von Alprostadil (GOÄ 277). 14:42 Uhr: Ende der Infusion (Dauer: 22 Min.). Patient stabil, keine Komplikationen.
GOÄ 277: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Schwellenwertes über den Regelhöchstsatz von 2,3 hinaus bis zum Höchstsatz von 3,5 ist bei der GOÄ 277 möglich. Typische Begründungen für eine Steigerung sind ein schwieriger arterieller Gefäßstatus (z. B. bei ausgeprägter Arteriosklerose), anatomische Besonderheiten oder eine notwendige, über das übliche Maß hinausgehende Überwachung des Kreislaufs während der Infusion.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ-Ziffer 277 lässt sich hervorragend mit der Ziffer 260 (Arterieller Katheter) kombinieren, da das Legen des Zugangs eine eigenständige Leistung darstellt. Ebenso ist die Kombination mit diagnostischen Leistungen wie der Duplex-Sonographie der Gefäße (Ziffer 410) zur Lagekontrolle des Katheters oder zur Flussmessung im Behandlungsverlauf medizinisch sinnvoll und abrechnungstechnisch zulässig.
Ziffer 277 in der neuen GOÄ
Die Leistung „Infusion, intraarteriell, bis zu 30 Minuten Dauer“ erhält in der neuen GOÄ die Nummer 763 „Infusion, intraarteriell, Infusionsdauer bis einschließlich 30 Minuten, einschließlich -Gefäßpunktion -Legen sowie Entfernen des Zuganges - (Kompressions-)Verband, ggf. einschließlich Lokalanästhesie“ mit einem festen Satz von 17,64 € — ein Minus von rund 27 % (heute beim 2,3-fachen Satz: 24,13 €).
Direkte Nachfolge.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 277
Was hat nicht gestimmt?