Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 1860 (ESWL): Erfahren Sie alles über urologische Indikationen, Ausschlüsse, Analogbewertungen und Steigerungsfaktoren.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1860
GOÄ-Ziffer 1860: Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie – einschließlich Probeortung, Grob- und/oder Feineinstellung, Dokumentation und Röntgenkontrolle –, je Sitzung
Die Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 1860 umfasst die vollständige Durchführung der extrakorporalen Stoßwellenlithotripsie (ESWL). Diese urologische Behandlungsmethode dient der nicht-invasiven Zertrümmerung von Konkrementen, insbesondere von Nieren- und Harnleitersteinen, durch hochenergetische, fokussierte Schallwellen. Die Stoßwellen werden außerhalb des Körpers erzeugt und gezielt auf das Konkrement gerichtet, um dieses in abgangsfähige Fragmente zu zerkleinern.
Sämtliche vorbereitenden und begleitenden Maßnahmen sind mit der Gebühr abgegolten. Hierzu zählen insbesondere die Probeortung des Steins, die präzise Grob- und Feineinstellung des Lithotripters sowie die notwendige Dokumentation. Auch die zur Lagekontrolle eingesetzten bildgebenden Verfahren wie die Röntgen- oder Ultraschallkontrolle während des Eingriffs sind integraler Bestandteil der Leistung und dürfen nicht gesondert berechnet werden.
GOÄ 1860 in der Praxis: Indikationen und urologische Anwendung
Die primäre Indikation für die Abrechnung der GOÄ 1860 ist die urologische Steintherapie bei Nephrolithiasis oder Ureterolithiasis. Der Einsatz moderner Lithotripter ermöglicht eine ambulante oder stationäre Durchführung der Behandlung. Die Ortung der Konkremente erfolgt dabei meist über integrierte Röntgensysteme oder Ultraschallgeräte, die direkt mit der Therapieeinheit gekoppelt sind.
Ein weiteres, spezielles Anwendungsgebiet der GOÄ 1860 in der Urologie ist die Stoßwellentherapie bei der Induratio penis plastica (IPP, auch Peyronie-Krankheit genannt). Bei dieser chronischen Erkrankung der Penis-Schwellkörper wird die Stoßwellenbehandlung zur Reduktion von penilen Plaques und zur Schmerzlinderung eingesetzt. Die Abrechnung dieser Indikation erfolgt ebenfalls über die Ziffer 1860, ist jedoch für den gesamten Behandlungszyklus restriktiv geregelt.
Achtung: Die Stoßwellentherapie bei Induratio penis plastica (IPP) ist, auch bei Durchführung mehrerer Sitzungen oder der Behandlung mehrerer Plaques, insgesamt nur ein einziges Mal mit der GOÄ-Ziffer 1860 berechnungsfähig.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1860
Fallbeispiel 1: Unkomplizierte ESWL bei solitärem Nierenstein
Ein Patient stellt sich mit einem solitären, 8 mm großen Konkrement im mittleren Nierenkelch vor. Es erfolgt eine erfolgreiche extrakorporale Stoßwellenlithotripsie in einer Sitzung unter sonographischer Ortung und kontinuierlicher Kontrolle. Die Behandlung verläuft ohne Komplikationen und mit durchschnittlichem Zeitaufwand. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 1860 mit dem Regelsatz von 2,3 (804,36 €).
Fallbeispiel 2: Bilaterale Steinzertrümmerung in einer Sitzung
Bei einer Patientin liegen behandlungsbedürftige Konkremente in beiden Nierenbecken vor, die in einer gemeinsamen Sitzung mittels ESWL therapiert werden. Da die GOÄ-Ziffer 1860 explizit "je Sitzung" definiert ist, kann die Ziffer auch bei beidseitiger Behandlung nur einmal pro Sitzung in Ansatz gebracht werden. Der erhebliche zeitliche und technische Mehraufwand für die Neujustierung und doppelte Ortung wird über einen erhöhten Steigerungsfaktor von 3,5 (1.224,02 €) geltend gemacht.
Fallbeispiel 3: Stoßwellentherapie bei Induratio penis plastica (IPP)
Ein Patient mit schmerzhafter Penisverkrümmung erhält zur Reduktion der tastbaren Plaques eine fokussierte Stoßwellentherapie. Die Behandlung wird im Abstand von zwei Wochen insgesamt dreimal wiederholt. Unabhängig von der Anzahl der Sitzungen darf die Ziffer 1860 für diese Indikation im gesamten Behandlungsfall nur einmalig abgerechnet werden.
Häufige Fehler bei der GOÄ 1860: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der urologischen Abrechnung ist die zusätzliche Liquidation von Ultraschall- oder Röntgenuntersuchungen zur Steinortung. Da die Röntgenkontrolle und Probeortung explizit in der Leistungslegende der GOÄ 1860 genannt sind, führt die Nebeneinanderberechnung von Ziffern wie der GOÄ 5190 oder GOÄ 5295 regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen. Die Abrechnungsausschlüsse im Gebührenverzeichnis schließen diese Kombinationen rechtlich bindend aus.
Ein weiterer schwerwiegender Fehler betrifft die Anwendung der Stoßwellentherapie bei orthopädischen Indikationen wie der Kalkschulter oder dem Fersensporn. Frühere Empfehlungen sahen hierfür eine analoge Anwendung der Ziffer 1860 vor. Dies ist jedoch seit den Beschlüssen der Bundesärztekammer im Jahr 2002 unzulässig, da für orthopädische Anwendungen spezifische Analogbewertungen existieren.Achtung: Die Anwendung der extrakorporalen Stoßwellentherapie bei orthopädischen, chirurgischen oder schmerztherapeutischen Indikationen darf niemals nach GOÄ 1860 liquidiert werden. Hierfür ist bei fokussierter Stoßwellentherapie (f-ESWT) die Ziffer 1800 analog und bei radialer Stoßwellentherapie (r-ESWT) die Ziffer 302 analog anzusetzen.
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Dokumentation der GOÄ 1860: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist die wichtigste Absicherung gegen Honorarkürzungen durch Prüfstellen. Im Behandlungsblatt müssen die genaue anatomische Lokalisation des Steins sowie die Details der Ortung (z. B. sonographisch oder radiologisch) exakt festgehalten werden. Auch die technischen Parameter der Stoßwellenapplikation sind für die Nachvollziehbarkeit der Leistung essenziell.
Dazu gehören die Anzahl der applizierten Stoßwellen, die gewählte Energiestufe sowie die Frequenz der Impulse. Falls während der Sitzung eine Neupositionierung des Patienten oder eine Feineinstellung des Fokus notwendig war, sollte dies detailliert beschrieben werden. Diese Angaben dienen im Streitfall auch als Begründung für eine Schwellenwertüberschreitung.
Dokumentationsbeispiel:
"ESWL bei symptomatischem Ureterstein rechts (subvesikal). Sonographische Probeortung und kontinuierliche Feineinstellung unter Sicht. Applikation von 2.500 Stoßwellen, ansteigende Energieflussdichte bis max. 0,4 mJ/mm². Dokumentation der erfolgreichen Desintegration des Konkrements im Ultraschall. Keine Akutkomplikationen."
GOÄ 1860: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Steigerungsfaktors über den Schwellenwert von 2,3 hinaus bis zum Höchstsatz von 3,5 ist bei der GOÄ 1860 gut begründbar, wenn besondere Erschwernisse vorliegen. Typische Gründe sind eine erschwerte Steinortung bei adipösen Patienten oder anatomischen Varianten. Auch eine hohe Steinhärte, die eine langsame und besonders vorsichtige Steigerung der Energieflussdichte erfordert, rechtfertigt eine Erhöhung des Faktors.
Ebenso kann die bilaterale Behandlung mehrerer Konkremente in einer Sitzung als Begründung herangezogen werden. Da die Ziffer nur einmal berechnet werden darf, bildet der erhöhte Faktor den zeitlichen Mehraufwand adäquat ab. Die Begründung muss stets patientenbezogen und medizinisch nachvollziehbar auf der Rechnung formuliert werden.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der GOÄ 1860 können begleitende urologische und anästhesiologische Leistungen abgerechnet werden, sofern sie nicht den allgemeinen Ausschlüssen unterliegen. Häufig wird die ESWL unter Analgosedierung durchgeführt, was die zusätzliche Abrechnung von Anästhesieleistungen (z. B. GOÄ 451 oder GOÄ 452) ermöglicht. Auch vorbereitende urologische Untersuchungen wie die Harnblasenspiegelung (GOÄ 1785) oder das Einlegen eines Harnleiterkatheters vor der ESWL sind eigenständig berechnungsfähig.
Tipp: Achten Sie bei der Kombination mit endoskopischen Steinzertrümmerungen auf die korrekten Analogziffern. Für die transurethrale intrakorporale Harnleitersteinzertrümmerung ist die Analogkombination aus Nr. 1817 und Nr. 1787 (A 1861) zu wählen, nicht die GOÄ 1860.
Ziffer 1860 in der neuen GOÄ
Die Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie – einschließlich Probeortung, Grob- und/oder Feineinstellung, Dokumentation und Röntgenkontrolle –, je Sitzung wird zur neuen Nummer 5118, abrechenbar 1x je Sitzung — Festpreis 749,91 €. Das liegt 7 % unter dem heutigen 2,3-fachen Satz von 804,36 €. Der neue Titel bildet die ESWL an Niere oder Harnleiter sowie die wesentlichen eingeschlossenen Bestandteile ab. Die alte Nr.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1860
Was hat nicht gestimmt?